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Prozess gegen Biontech vor deutschem Gericht wegen Impfschäden

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Deutschland,

Der erste Prozess gegen einen Corona-Impfstoffhersteller begann am Montag. Ein 58-Jähriger wirft Biontech vor, nach der Impfung teilerblindet zu sein.

Ein Impfschaden gilt nicht automatisch als Dienstunfall, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgte. Das hat das Verwaltungsgericht in Hannover entschieden.
Ein Impfschaden gilt nicht automatisch als Dienstunfall, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgte. Das hat das Verwaltungsgericht in Hannover entschieden. - Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 58-jähriger Deutscher verklagt Biontech wegen möglicher Folgeschäden der Impfung.
  • Der Vorwurf ist, seit der Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig blind zu sein.
  • Der Montag begonnene Prozess ist einer der ersten seiner Art in Deutschland.

Gegen den deutschen Impfstoffhersteller Biontech hat im süddeutschen Rottweil ein Zivilprozess wegen eines möglichen gesundheitlichen Schadens durch eine Corona-Impfung begonnen. Der am Montag begonnene Prozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Ein 58-Jähriger wirft dem Mainzer Unternehmen vor, als Folge der Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Er verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Zudem will er Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichten. Eine Entscheidung in dem Fall könnte das Gericht Ende September verkünden.

Möglicherweise kein Anspruch auf Schadensersatz

Dem vorsitzenden Richter zufolge wird es aber wohl schwierig für den Kläger, seine Forderungen durchzusetzen. So bestehe etwa kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels positiv sei.

Die Klägerseite argumentiert, dass beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der heutige Wissensstand berücksichtigt werden müsse. Ausserdem habe es nur eine vorläufige Zulassung für den Impfstoff gegeben, als sein Mandant 2021 geimpft worden sei. Das erklärte der Anwalt des 58-Jährigen und fuhr fort, danach sei der Impfstoff verändert worden.

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