Prozess gegen Clanchef: geheimes Tondokument aufgetaucht?
Nach einem Bericht des Magazins «Stern» gibt es eine Aufnahme von einem Treffen des Rappers Bushido und seines langjährigen Managers. Wird es beim nächsten Prozesstag am 9. Februar zur Sprache kommen?
Das Wichtigste in Kürze
- Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido rückt ein angebliches Tondokument der beiden in den Fokus.
Nach einem Bericht des Magazins «Stern» existiert eine Aufnahme von einem Treffen des Musikers und seines langjährigen Managers vom 18. Januar 2018.
An diesem Tag sollen nach Darstellung von Bushido der angeklagte Berliner Clanchef und seine Brüder ihn eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Laut «Stern» zeichnet die illegal aufgenommene Tonaufnahme, die dem Blatt nach eigenen Angaben vorliegt, jedoch ein anderes Bild.
Es sei davon auszugehen, dass dies beim nächsten Prozesstag am 9. Februar thematisiert werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Verteidiger des angeklagten Clanchefs, Hansgeorg Birkhoff, kündigte dies bereits an: «Alle Fragen, die in diesem Zusammenhang zu stellen sind, werden vor Gericht zu erörtern sein.» Die Staatsanwaltschaft wollte sich vorab nicht dazu äussern. Auch Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe sagte zunächst nichts zu dem «Stern»-Bericht.
Bushido als Nebenkläger und Zeuge
Der Prozess mit Bushido als Nebenkläger und Zeuge beschäftigt seit Sommer 2020 das Berliner Landgericht, fünf weitere Prozessmonate sind derzeit vorgesehen. Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen des Rappers, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi.
Welche Auswirkungen der «Stern»-Bericht auf das Verfahren haben wird, bleibt abzuwarten. Nach der Strafprozessordnung können sich alle Prozessbeteiligten dazu äussern. Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen wie etwa ein mitgeschnittenes Telefonat nicht erlaubt und strafbar.
Im Strafverfahren unterliegen solche Aufzeichnungen allerdings nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es mit solchen Aufnahmen umgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe etwa im Fall illegal aufgenommener Filmaufnahmen auf einem Ökogeflügelhof entschieden, dass diese zulässig sind, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen.