Gericht

Raser filmt sich bei 176 km/h: Gericht verhängt Strafe

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Deutschland,

Ein Raser aus Erding überschritt das Tempolimit massiv und teilte das Video online. Das Amtsgericht verurteilte den 21-Jährigen deshalb zu einer Geldstrafe.

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Raser sind oftmals junge Männer. (Symbolbild) - depositphotos

Ein 21-jähriger Autofahrer aus Erding hat sich bei einer Raserei filmen lassen und das Video anschliessend im Internet geteilt. Wie «Merkur» berichtet, erreichte der junge Mann auf der Kreisstrasse ED19 eine Geschwindigkeit von 176 km/h.

Das waren deutlich mehr als die erlaubten 80 km/h. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Sommer.

Der Fahrer eines VW Polo überschritt nicht nur massiv die Höchstgeschwindigkeit, sondern überholte dabei auch andere Verkehrsteilnehmer. Laut «Merkur» missachtete er dabei auch ein Überholverbot und eine Linksabbiegespur.

Polizei erhält Video von Raser zugespielt

Das Raservideo gelangte wenige Tage später an die Polizei. «Es war ein Instagram-Video. Wir haben auch den Namen des Fahrers bekommen», wird ein Polizeibeamter zitiert, der als Zeuge aussagte.

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Ein Raser flüchtet vor der Polizei. (Symbolbild) - Stapo ZH

Die Ermittler konnten den Fahrer, das Fahrzeug und den Ort schnell identifizieren. Vor dem Amtsgericht Erding musste sich der 21-Jährige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten.

Obwohl kein zweites Fahrzeug beteiligt war, sah das Gericht den Tatbestand als erfüllt an.

Richter spricht von «bedenklichem Verhalten»

Richter Michael Lefkaditis betonte, dass nicht die Anzahl der Fahrzeuge entscheidend sei, sondern der Wettbewerbscharakter. Dieser sei durch das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit und das Filmen der Tat gegeben.

«Ein sehr bedenkliches Verhalten. Das war für Sie, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich», wird der Richter zitiert.

Besorgt dich das zunehmend unverantwortliche Verhalten junger Menschen auf der Strasse?

Er verhängte eine Geldauflage von 600 Euro (573 Franken) zugunsten des Vereins Brücke Erding sowie einen dreimonatigen Führerscheinentzug.

Mögliche Fahrzeugbeschlagnahmung

Der Richter bezeichnete das Urteil als «mild» und wies darauf hin, dass für solche Straftaten auch eine Beschlagnahmung möglich sei.

Der Fall zeigt die zunehmende Problematik von Rasern, die ihre gefährlichen Aktionen für soziale Medien inszenieren.

Kommentare

User #6227 (nicht angemeldet)

Bajram. Echt? Schon wieder?

User #1137 (nicht angemeldet)

Ach diese jungen Menschen von heutzutage...

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