Richtig heizen und lüften: Wie Mieter Schimmel vorbeugen

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Deutschland,

In der kalten Jahreszeit kann falsches Heiz- und Lüftverhalten verheerend sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es aber kaum. Was Mieter im eigenen Interesse wissen sollten.

Das Ergebnis falschen Heiz- und Lüftverhaltens? Diese Frage ist entscheidend, wenn es darum geht, wer in der Mietwohnung für die Beseitigung des Schadens zahlt.
Das Ergebnis falschen Heiz- und Lüftverhaltens? Diese Frage ist entscheidend, wenn es darum geht, wer in der Mietwohnung für die Beseitigung des Schadens zahlt. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Weniger heizen, um Energie zu sparen - das haben sich viele Mieter für diesen Herbst und Winter vorgenommen.

Aber wie weit darf die Sparsamkeit gehen? Sind die Räume zu kalt, kann sich Schimmel bilden.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie Mieter heizen und lüften müssen?

Das ist nicht einheitlich geregelt. Während die Regierung für die nächsten Monate für Unternehmen in Büros 19 Grad als Höchstwert vorgeschrieben hat, können Mieter im Prinzip heizen, wie sie wollen.

Sollten im Mietvertrag Mindesttemperaturen vorgeschrieben sein, die der Mieter einhalten muss, wären sie unwirksam. «Für diesen Winter wurden solche vertraglichen Klauseln ausgesetzt», erklärt Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. «Aber das entbindet Mieter nicht von der Sorgfaltspflicht für ihre Wohnungen. Sie müssen angemessen heizen und lüften, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen.»

Muss der Vermieter Mindesttemperaturen ermöglichen?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. «Aber ob der Mieter diese Temperaturen dann auch abruft, ist seine Sache», sagt Anja Franz vom Mieterverein München.

Welche Zimmertemperaturen sind in Ordnung?

Dafür gibt es keine allgemeingültige Zahl. Mieter müssen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen heizen und lüften finden. Und das hänge massgeblich von den baulichen Verhältnissen und dem Verhalten der Bewohner ab, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Man könne nicht in allen Fällen pauschal sagen: Zimmertemperatur 19 Grad und zweimal täglich lüften schützt vor Schimmel. «Aber bei 16 Grad und darunter wird es wirklich schimmelkritisch.»

Was können Mieter tun, um Schimmel zu vermeiden?

Vor allem muss die Feuchtigkeit immer schnell aus der Wohnung. Nach dem Duschen und nach dem Kochen sollte gründlich gelüftet werden. Auch Menschen verursachen durchs Atmen und Bewegen Feuchtigkeit. «Je mehr Leute sich in den Räumen befinden, desto öfter muss gelüftet werden», rät Gerold Happ. Wer ein Aquarium hat oder viele Pflanzen muss ebenfalls öfter die Fenster öffnen.

Die Heizungsluft sollte sich gut im Zimmer verteilen können, damit sich keine kalten Stellen an den Wänden bilden, die eine Schimmelbildung fördern. Anja Franz weist darauf hin, dass Möbel nicht zu dicht an der Wand und das Sofa nicht direkt an der Heizung stehen sollten.

Was tun, wenn Schimmelflecken zu sehen sind?

Dann sollte man nicht auf eigene Faust etwas unternehmen, sondern muss dem Vermieter Bescheid geben. Dazu sind Mieter verpflichtet.

Muss der Mieter nachweisen, dass nicht sein falsches Heizverhalten zum Schimmel führte?

«Zunächst ist der Vermieter in der Pflicht», betont Beate Heilmann. «Er muss sich bei jedem Schimmelbefall zunächst komplett entlasten. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass nicht etwa bauliche Mängel zum Schaden geführt haben.» Erst wenn das geschehen ist, landet der Ball beim Mieter. «Meist wird er dann verpflichtet, ein Protokoll über sein Heiz- und Lüftungsverhalten zu erstellen», so Gerold Happ. Das bedeutet, er misst regelmässig Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung und notiert, wann und wie lange die Fenster geöffnet werden.

Wer muss für die Renovierung und Schimmelbeseitigung aufkommen, wenn die Ursache des Schimmelbefalls nicht eindeutig beim Mieter liegt?

«Das kommt gar nicht so selten vor», so Beate Heilmann. Besonders in diesem Winter, wenn die Mieter die Zimmertemperaturen drosseln, könne es passieren, dass Schimmel durch ein Zusammenspiel von Heizverhalten und baulichen Gegebenheiten entsteht. «Die Gebäude sind ja beim Bau für bestimmte Zimmertemperaturen ausgelegt worden. Wenn jetzt längere Zeit weniger geheizt wird, kommen vielleicht Wärme- oder Kältebrücken zutage, die bisher unbemerkt blieben», sagt sie. Wird die Ursache nicht eindeutig erkannt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Der Mieter könne dann sogar die Miete mindern, bis der Schimmelbefall beseitigt ist.

Und wenn der Mieter eindeutig schuld ist?

«Dann muss er die Rechnung für die Beseitigung des Schadens übernehmen», sagt Anja Franz. Sie empfiehlt deshalb, die Heizung in diesem Winter lieber nicht zu stark zu drosseln, um später keinen Ärger zu bekommen, der sehr teuer werden kann. «Dann hat man am Ende gar nichts gewonnen.»

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