Rumänien gewährt homosexuellem Ehepaar Aufenthaltsrecht
Rumäniens Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass ein homosexuelles Ehepaar, das im Ausland geheiratet hat, in Rumänien wohnen darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Rumänien lässt schwules Ehepaar bleiben.
- Das Verfassungsgericht anerkennt die Ehe der beiden aber nicht.
- Homo-Ehen sind in Rumänien auf Gesetzesebene verboten.
Das rumänische Verfassungsgericht gewährte dem homosexuellen Ehepaar, das im Ausland geheiratet hatte, zwar das Aufenthaltsrecht in Rumänien, stellte aber am Mittwoch zugleich klar, dass die Ehe der beiden Männer nicht anerkannt werde. Das Gericht berief sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, welche besagt, dass EU-Staaten das Aufenthaltsrecht eines Nicht-EU-Bürgers nicht einschränken dürfen, wenn dieser mit einem EU-Bürger verheiratet ist.
«Nur ein wenig verheiratet»
Geklagt hatten ein Rumäne und ein US-Bürger, die in Belgien geheiratet hatten und in Rumänien leben wollen. Rumäniens Homosexuellenverband Accept begrüsste die Gerichtsentscheidung als «ersten wichtigen Schritt», verlangte aber die formelle Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das betreffende Paar sei nun nach rumänischer Rechtslage «nur ein wenig verheiratet», erklärte Accept.
Anders als in Belgien sind gleichgeschlechtliche Ehen in Rumänien verboten. Derzeit verlangt eine parteiübergreifende Bewegung konservativer Rumänen, dass das Verbot der Homo-Ehe in Rumänien auch Verfassungsrang bekommt. In Rumäniens Grundgesetz wird derzeit die Ehe geschlechtsneutral als Bund zweier «Ehegatten» definiert. Die Gegner der Schwulen-Ehe verlangen, dass diese Definition so umformuliert wird, dass unter Ehe ausschliesslich ein Bund zwischen Mann und Frau verstanden wird.