Russland wegen Verboten von LGBT Kundgebungen verurteilt

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Frankreich,

Russland muss vor den Europäischen Gerichtshof. Es hat wiederholt Kundgebungen von LGBT-Menschen über deren Rechte verboten.

Polizisten verhaften den russischen LGBT-Aktivisten Nikolai Alexejew (M) während einer Protestaktion vor dem Sitz des Bürgermeisters.
Polizisten verhaften den russischen LGBT-Aktivisten Nikolai Alexejew (M) während einer Protestaktion vor dem Sitz des Bürgermeisters. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Russland verstiess mit dem Verbot für Kundgebungen von Homosexuellen gegen Menschenrechte.
  • Das Land verletzte zudem das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention.

Russland hat mit wiederholten Verboten von Homosexuellen-Kundgebungen gegen die Menschenrechte von Aktivisten verstossen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Dienstag in Strassburg (Beschwerdenummer 14988/09 und andere). Die russischen Behörden verboten die Veranstaltungen nach Überzeugung des Gerichts, weil sie deren Thema missbilligten: die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT). Daher habe Russland das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention verletzt.

Beschwert hatten sich der prominente LGBT-Aktivist Nikolai Alexejew und sechs weitere Personen. Sie hatten zwischen 2009 und 2014 immer wieder versucht, Kundgebungen anzumelden, scheiterten jedoch stets an der Ablehnung der Behörden und Gerichte. Die negativen Entscheidungen fielen immer erst nach dem jeweils angesetzten Datum für die Aktion. Dadurch sei das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden, befanden die Strassburger Richter.

In ihrem Urteil erinnern sie zudem daran, dass Russland bereits 2010 in ganz ähnlichen Fällen wegen solcher Rechtsverletzungen verurteilt wurde. Beschwert hatte sich auch damals Alexejew. Russland müsse Urteile umsetzen, mahnte das Gericht. Langfristige Anstrengungen seien nötig, um die Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung in dem Land zu gewährleisten. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil noch angefochten werden.

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