EU-Länder können künftig Binnengrenzkontrollen bis zu drei Jahre aufrechterhalten.
Bundesinnenministerin Faeser will stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission anmelden.
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, Binnengrenzkontrollen für bis zu drei Jahre aufrechtzuerhalten. (Symbolbild) - Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nur als letztes Mittel erlaubt. Bei schwerwiegenden Bedrohungen können EU-Länder diese künftig aber bis zu drei Jahre aufrechterhalten. Das sieht eine Reform des Schengen-Kodexes vor, auf die sich Unterhändler der Mitgliedsländer und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch einigten.

Bisher können die 27 Schengen-Staaten – 23 EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island – im Fall «aussergewöhnlicher Umstände» für zwei Jahre Kontrollen an den Binnengrenzen einführen. Künftig ist es laut der Einigung möglich, die Kontrollen «in schwerwiegenden Ausnahmesituationen im Hinblick auf eine anhaltende Bedrohung» um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Verschärfte Auflagen für Grenzkontrollnutzung

Im Gegenzug sollen die Auflagen für Schengen-Länder verschärft werden, die von solchen Binnengrenzkontrollen Gebrauch machen wollen. Sie müssen die Verhältnismässigkeit und mögliche Alternativen wie die Schleierfahndung besser prüfen. Bei Gesundheitskrisen wie der Coronapandemie müssen sich die Länder zudem künftig besser abstimmen.

Derzeit haben nach Brüsseler Angaben mehr als die Hälfte der 27 Mitgliedsländer solche Kontrollen. Die Schweiz führte in der ersten Hälfte des Jahres 2020 aufgrund der Coronapandemie Grenzkontrollen durch. Der Schengen-Raum sieht eigentlich freies Reisen ohne Passkontrollen und einen unbürokratischen Gütertransport vor.

In den vergangenen Jahren habe es aber zahlreiche Probleme gegeben, von der «Covid-19-Pandemie über Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und Organisierte Kriminalität bis hin zu irregulärer Migration», betonte die Kommission. Die Mitgliedsländer und das Europaparlament müssen die Einigung nun noch formell beschliessen.

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