Springer muss Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen
Das Wichtigste in Kürze
- Jörg Kachelmann wurde der Vergewaltigung freigesprochen.
- Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und zog vor Gericht.
Das deutsche Medienhaus Axel Springer («Bild») muss dem Wetterunternehmer Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück.
Bezogen auf die Print-Ausgabe hatte der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde von Springer bereits im Frühjahr zurückgewiesen. In dem Verfahren hatte das OLG die Entschädigung auf 215'000 Euro (rund 245'250 Franken) festgesetzt. Nach Angaben von Höcker liegt die Schmerzensgeldsumme einschliesslich Zinsen für beide Verfahren zusammengenommen bei mehr als 530'000 Euro (rund 604'600 Franken). Springer äusserte sich nicht zu konkreten Geldbeträgen.
Es hatte beanstandet, dass gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidung rechtskräftig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädigung von 170'000 Euro (rund 194'000 Franken) zahlen.
Einschliesslich Schadenersatz und Zinsen seit August 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236'000 Euro (rund 270'000), sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker heute Donnerstag. Zuerst hatte das NDR-Magazin «Zapp» berichtet.
Kachelmann schrieb auf Twitter: «Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet.» Höcker sagte der dpa, sein Mandant sei nicht nur Opfer einer Falschbeschuldigung, sondern auch einer fürchterlichen Kampagne der «Bild»-Zeitung geworden. Die Geldsumme könne den erlittenen Schaden nicht ausgleichen. «Dennoch freuen wir uns über diesen Erfolg.»
Mit Bedauern zur Kenntnis
Springer teilte auf Anfrage mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. «Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.» Diese hätte nach Angaben eines OLG-Sprechers aber keine aufschiebende Wirkung.
In dem BGH-Beschluss vom 23. Juli 2018 ging es um Veröffentlichungen in der Online-Ausgabe der «Bild»-Zeitung. Lediglich hinsichtlich eines Betrags von 10'000 Euro (rund 11'500 Franken) für ein Foto von Kachelmann vor einer Rechtsanwaltskanzlei liess der BGH die Revision zu.
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die «Bild»-Zeitung nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrechte wiederholt schwer verletzt. Das OLG liess keine Revision gegen die Entscheidung zu.