Staatsanwaltschaft legt Revision gegen erstes Urteil zu Lügde ein

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Deutschland,

Die Staatsanwaltschaft Detmold legt Rechtsmittel gegen das erste Gerichtsurteil zu den Missbrauchsfällen von Lügde ein.

Aktenordner zum Fall Lügde im Gerichtssaal
Aktenordner zum Fall Lügde im Gerichtssaal - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anklagebehörde hatte für 49-Jährigen Haftstrafe ohne Bewährung beantragt.

Nach der Verurteilung eines mutmasslichen Mittäters der Lügder Missbrauchsserie zu zwei Jahren auf Bewährung habe die Anklagebehörde einen Antrag auf Revision gestellt, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Detmold.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für den 49-jährigen Heiko V. beantragt. Bei einem solchen Strafmass wäre eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich gewesen. Der verurteilte 49-Jährige soll Missbrauchstaten auf dem Campingplatz des nordrhein-westfälischen Lügde über eine Webcam beobachtet haben. Er hatte die Taten gestanden.

Das Verfahren gegen Heiko V. war von dem Prozess gegen die mutmasslichen Haupttäter des hundertfachen Kindesmissbrauchs von Lügde abgetrennt worden. Ein Termin für das Urteil in dem Prozess gegen Andreas V. und Mario S. ist noch nicht absehbar.

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