Starkoch Alfons Schuhbeck legt in Münchner Steuerprozess Teilgeständnis ab
Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagte Starkoch Alfons Schuhbeck hat ein Teilgeständnis abgelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- 73-Jähriger wegen Hinterziehung in Millionenhöhe angeklagt.
In dem Verfahren vor dem Landgericht München I gab er am Mittwoch zu, die Umsätze in einem seiner Restaurants manipuliert und Geld aus den Kassen entnommen zu haben. Er sei ein leidenschaftlicher Koch, aber unternehmerisch gescheitert, sagte der 73-Jährige. Schuhbeck droht eine Haftstrafe.
«Ich habe einiges falsch gemacht», sagte der aus zahlreichen Fernsehsendungen und durch viele Kochbücher bekannte Schuhbeck. «Wenn ich etwas ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun - ich muss mir aber selber eingestehen, dass ich kein guter Kaufmann bin.» Nach der Insolvenz seiner Betriebe im vergangenen Jahr und der vorliegenden Anklage «stehe ich vor den Trümmern meines Lebenswerks».
Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, in seinen zwei Münchner Restaurants die Umsätze um Millionenbeträge nach unten manipuliert und dadurch gut 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Schuhbeck gab zu, in seinem Münchner Restaurant «Orlando» habe er ein Computertool genutzt, mit dem er Umsätze manipulieren konnte. Immer wieder habe er Geld aus der Kasse entnommen.
Im Restaurant «Südtiroler Stuben» in München habe er hingegen die Kasse nicht einmal bedienen können und könne sich nicht erklären, wie dort Geld verschwunden sei. Er könne nicht ausschliessen, dass dort aber ebenfalls Umsätze nicht angegeben worden seien. Schuhbeck räumte ein, dass er die steuerlichen Konsequenzen als Geschäftsführer auch für dieses Restaurant zu tragen habe.
Zu der ungeklärten Frage, wo das Geld geblieben ist, sagte Schuhbeck, er habe weder ausländische Konten noch ein Schatzkästchen. Vor allem habe er finanzielle Löcher seiner zahlreichen Betriebe gestopft. Ausserdem habe er seinen vier Kindern Geld zugesteckt für Ausbildung und Studium, allerdings keine grossen Beträge. Darüber hinaus habe er von dem Geld immer wieder Antiquitäten gekauft, die inzwischen aber nicht mehr viel wert seien.
«Ich kann mir nicht erklären, wo das ganze Geld letzten Endes geblieben sein soll», sagte Schuhbeck. «Ich darf sie bitten, mir zu glauben, dass ich mit Leib und Seele Koch und Gastronom bin, aber kein guter Kaufmann», ergänzte er an die Adresse des Gerichts.
Energisch wies Schuhbeck den Vorhalt des Gerichts vom Prozessauftakt vor einer Woche zurück, er habe Kontakte in die Karibik und womöglich dorthin Geld verschoben. Tatsächlich habe er im Zuge einer Umschuldung 2015 Geld aus der Karibik von Kreditgebern erhalten sollen, die Finanzierung sei aber nicht zustande gekommen. Nur so liessen sich für ihn die vom Gericht geäusserten Verbindungen in die Karibik erklären.
Bei Steuerdelikten gilt als Massstab für eine mögliche Haftstrafe, dass ab einer Hinterziehung von einer Million Euro eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt werden soll. Für eine mögliche Strafe für den geständigen Schuhbeck ist damit nun entscheidend, welche Höhe der Steuerhinterziehung ihm am Ende nachgewiesen werden kann.
Schuhbecks Verteidiger sagten, in dem Restaurant «Südtiroler Stuben» sei es schlicht nicht zu ermitteln gewesen, warum Rechnungen in den Umsätzen fehlten. Nach Angaben des Gerichts fehlten dort allein in einem Jahr 1200 Rechnungen bei den Umsätzen. Eine Vermutung Schuhbecks, dass wegen eines Problems mit dem Kabel Rechnungen nicht an den Computer übertragen wurden, wies Richterin Andrea Wagner wegen der hohen Zahl der Fälle als unglaubwürdig zurück.
Der Prozess war ursprünglich bis kurz vor Weihnachten geplant. Nach dem Geständnis zum Restaurant «Orlando» könnte die Beweisaufnahme allerdings kürzer ausfallen.