Syrien-Rückkehrerin in Deutschland zu Haft verurteilt
Ein Berliner Gericht hat eine Syrien-Rückkehrerin zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die 34-Jährige wurde am Freitag wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung «Islamischer Staat» (IS) und Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gesprochen, teilte das Gericht mit.

Laut Kammergericht war die Frau im Oktober 2014 von Berlin nach Syrien ausgereist, um sich dort dem IS anzuschliessen.
Angesichts der öffentlichen Berichterstattung sei ihr bewusst gewesen, dass dieser eine Terrororganisation sei, hiess es im Urteil.
Die Frau habe dort einen in Deutschland aufgewachsenen Mann aus Tschetschenien, der dem IS angehörte, geheiratet und den Haushalt geführt. 2015 habe die Angeklagte mehrere Chatnachrichten an ihre frühere Berliner Arbeitgeberin geschickt. Darin sei deutlich geworden, dass sie sich mit der IS-Ideologie identifiziert habe.
Nachdem der erste Ehemann bei Kämpfen getötet wurde, habe die Frau ein anderes IS-Mitglied geheiratet. Als Hochzeitsgeschenk habe der neue Mann ihr ein Kalaschnikow-Sturmgewehr besorgt und gezeigt, wie die Waffe zu bedienen sei. Nach der Struktur des IS sollten sich auch Frauen gegen Gegner verteidigen können, hiess es im Urteil.
Der Generalbundesanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Die Ausreise und der Aufenthalt in Syrien seien nicht islamistisch motiviert gewesen, sie sei vielmehr aus Liebe ihrem ersten Ehemann gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.