Tod von Kim Wall im U-Boot: Heute fällt das Gericht sein Urteil gegen Peter Madsen
Ein einzelner Mord wird in Dänemark selten mit lebenslanger Haft bestraft. Doch für Peter Madsen will die Staatsanwaltschaft genau das. Er sei kein normaler Mensch. Madsen bestreitet die Tat. Jetzt hat das Gericht das Wort.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute fällt das Gericht in Dänemark sein Urteil zum Fall Madsen.
- Der dänische Erfinder Peter Madsen ist angeklagt, die Schwedin Kim Wall an Bord erst gefoltert, dann getötet zu haben.
- Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
Im spektakulären Mordprozess um den Tod einer Journalistin in einem U-Boot soll am Mittwoch um 13 Uhr in Dänemark das Urteil fallen. Der dänische Erfinder Peter Madsen ist angeklagt, die Schwedin Kim Wall an Bord erst gefoltert, dann getötet, schliesslich die Leiche zerstückelt und ins Meer geworfen zu haben. Dabei soll er eine Sex-Fantasie ausgelebt haben.
Spektakulär war der Prozess nicht nur wegen des ungewöhnlichen Tatorts in einem selbstgebauten U-Boot. Während der Verhandlung kamen auch grausige Details über den in Dänemark als exzentrischen Erfinder bekannten Madsen zu Tage. So zeigte die Staatsanwaltschaft Videos echter Hinrichtungen, die Madsen auf einer Festplatte gespeichert hatte. Zeugen sagten aus, der 47-Jährige habe vom perfekten Verbrechen geträumt.
Madsen ist «krank»
Madsen selbst bestreitet allerdings sowohl den Mord als auch sexuellen Missbrauch. Der Tod der 30-Jährigen sei ein tragischer Unfall gewesen, sagte er. Am letzten Prozesstag betonte er, alles, was geschehen sei, tue ihm «sehr, sehr leid». Experten haben Madsens Erklärung vor Gericht als unwahrscheinlich eingeschätzt. Auch Psychologen halten ihn für extrem unglaubwürdig und schwer gestört, jedoch nicht für krank.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb lebenslange Haft, die Höchststrafe im dänischen Rechtssystem. Diese werde zwar normalerweise nicht für einen einzelnen Mord verhängt, sagte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen in seinem Plädoyer. Doch Madsen sei auch kein normaler Mensch.
Die Verteidigung will dagegen einen Freispruch vom Mord- und Missbrauchsvorwurf. Es gebe keine Beweise, argumentieren Madsens Anwälte. Die Richter dürften sich nicht auf ein Bauchgefühl verlassen.