Umstrittener deutscher Steueraufschlag bleibt
Der Solidaritätszuschlag in Deutschland wird nicht abgeschafft, trotz Verfassungsbeschwerde.

Der umstrittene Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer in Deutschland wird nicht vollständig abgeschafft. Sechs FDP-Politiker sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Der «Soli» war in Deutschland in den 90er Jahren zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung eingeführt worden. Seit 2021 wird er aber nur noch bei Spitzeneinkommen, Unternehmensgewinnen sowie bei Kapitalerträgen erhoben. Er beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Soli
Das höchste deutsche Gericht befand nun, der deutsche Staat verzeichne weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf. Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine «Beobachtungsobliegenheit». Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.
Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den «Soli» entschieden, hätte das für den deutschen Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant – die dann womöglich hätten wegfallen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte ausserdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.