Urteil in Amsterdam: Taxidienst Uber muss Fahrer fest anstellen
In Amsterdam hat ein Gericht entschieden, dass die Taxifahrer von Uber nicht als selbstständig gelten. Deshalb fallen sie gemäss Urteil unter den Tarifvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Uber muss seine Fahrer ganz normal unter dem Tarifvertrag für Taxifahrer anstellen.
- Dies hat ein Gericht in Amsterdam entschieden.
- Uber plädiert aber auf die Selbstständigkeit der Fahrer und will das Urteil anfechten.
Der Mobilitätsdienst Uber muss in den Niederlanden nach einem Gerichtsurteil seine Fahrer fest anstellen. Die Selbstständigkeit der Fahrer bestehe «nur auf dem Papier», daher fielen sie unter den Tarifvertrag für Taxifahrer, urteilte ein Gericht. Damit wird dem Gewerkschaftsbund FNV recht gegeben.
«Die rechtliche Beziehung zwischen Uber und den Fahrern erfüllt alle Merkmale eines Arbeitsvertrages.» Das Amsterdamer Gericht sah deutliche Beweise für eine «moderne Arbeitgeber-Autorität».
Die Fahrer seien abhängig von den Algorithmen der App. Sie dürften auch nur wenige Fahrten ablehnen, und das Unternehmen entscheide über den Fahrpreis. Der FNV hatte Uber verklagt und von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen.
Das Urteil sei ein «wichtiges Signal gegen die Scheinselbstständigkeit». Das Unternehmen hatte aber erklärt, dass die Fahrer, die die App nutzen, selbstständige Unternehmer seien. Deshalb kündigt Uber nun auch Berufung gegen das Urteil an.