Verdächtiger von Magdeburg drohte in Mecklenburg-Vorpommern

Keystone-SDA
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Deutschland,

Der mutmassliche Täter des Magdeburger Weihnachtsmarktanschlags fiel bereits in der Vergangenheit auf.

Weihnachten
Vier Tage vor Weihnachten fuhr Taleb A. (50) am Freitagabend mit einem dunklen BMW in Besucher des Weihnachtsmarkts am Alten Markt in Magdeburg. - AP Photo/Michael Probst

Der mutmassliche Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ist vor mehreren Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt mit der Androhung von Straftaten aufgefallen. Im Jahr 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten verurteilt, wie Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) bei einer Pressekonferenz in Schwerin sagte. Zuvor hatte der «Spiegel» über das Urteil berichtet.

Dem Minister zufolge hat der heute 50-jährige Taleb A. von 2011 bis Anfang 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund Teile seiner Facharzt-Ausbildung absolviert. In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen.

Vergangene Ermittlungen und Verdächtigungen

Im Zuge der Ermittlungen gab es laut Pegel auch eine Durchsuchung bei dem Mann. Es seien jedoch keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden, ebenso keine islamistischen Bezüge. «Im Gegenteil, er schien sich zu distanzieren und Gegenteiliges zu vertreten», sagte Pegel.

Todesfahrer Weihnachtsmarkt Magdeburg
Taleb A. soll der Fahrer sein, der am Weihnachtsmarkt in Magdeburg in die Menschen gefahren ist. - Screenshot X

Im Januar 2014 gab es demnach gegen den Mann den Verdacht der Nötigung. Er wollte bei einer Behörde in Stralsund Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und soll für den Fall, dass er die Hilfe nicht bekommt, mit Handlungen gedroht haben, die internationale Beachtung bekommen würden. Er soll im Amt überdies gedroht haben, sich umzubringen, falls sein Ansinnen abschlägig beschieden werde.

Gefährderansprache und weitere Vorfälle

Daraufhin habe es eine sogenannte Gefährderansprache der Polizei gegeben, berichtete Pegel weiter. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.

Im Mai 2015 soll es dann noch einmal in einem Schreiben an Justizbehörden zu einer Beleidigung gekommen sein. Dabei habe der Mann aus Saudi-Arabien Bezug auf die Verurteilung von 2013 genommen. In einer Petitionshotline einer Bundesbehörde habe er sich im September 2015 zudem beschwert, die betreffenden Richter von 2013 in Rostock seien Rassisten. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen. Überdies soll er gesagt haben, das Grundgesetz sei per se ausländerfeindlich.

Keine Einstufung als Gefährder

Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, sagte Pegel. Dazu brauche man normalerweise Verdachtsmomente mit ideologischem Bezug. Diese hätten bei ihm nicht vorgelegen.

Der Minister erklärte, keine genaueren Informationen geben zu können, da nach dem Ablauf gesetzlicher Fristen viele Unterlagen bereits vernichtet seien.

Kommentare

Merlin

Es ist zum Kotzen, wenn man von Politiker immer und immer wieder Beileidsmitteilungen, Entäuschungen, wir stehen hinter euch usw. Gesülze hört. Und was passiert. Und dann kann ein sogenannter Clan Chef und Verbrecher dann wieder nach Deutschland einreisen, nachdem er ausgewiesen wurde. Keine Ausnahme. Ist auch bei anderen Nichtintegrierbaren so.

User #5000 (nicht angemeldet)

Wochenlang über Klingenlängen von Rüst-, Taschen- und Küchenmessern konnte Faeser (SPD) endlos diskutieren…

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