Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für Iraner rechtswidrig

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Frankreich,

Die Schweiz hat 2018 die Ausschaffung eines Iraners angeordnet und laut des EGMR in Strassburg wurde damit das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt.

Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, weil sie einem iranischen Rentner eine Aufenthaltsgenehmigung verweigerte. (Archivbild)
Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, weil sie einem iranischen Rentner eine Aufenthaltsgenehmigung verweigerte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hat 2018 die Ausschaffung eines Iraners angeordnet.
  • Laut des Gerichtshofs in Strassburg wurde damit die Achtung des Privatlebens verletzt.
  • Trotz seiner Straftaten hätten ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollen.

Die Schweiz hat das Recht auf Achtung des Privatlebens eines Iraners verletzt, als sie 2018 seine Ausschaffung anordnete. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

Trotz seiner schweren Straftaten hätten ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollen, so das Kammerurteil des EGMR vom Dienstag. Die Schweiz habe damit gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verstossen. Zu dem Schluss kommt der Gerichtshof.

Richter: Gericht durfte sich nicht nur auf schwere Straftaten stützen

Der EGMR ist der Ansicht, dass die von den Behörden angeführten Ausweisungsargumente für den heute 83-Jährigen unzureichend waren.

2018 hatte das Bundesgericht dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung als Rentner verweigert. Er war 1969 in die Schweiz eingereist und besass seit 1979 eine Niederlassungserlaubnis. Nach Ansicht der Strassburger Richter durfte sich das Gericht nicht nur auf die schweren Straftaten des Betroffenen stützen.

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