Narkosearzt betäubt mit Grüsel-Spritze – Kind (4) stirbt

Simon Binz
Simon Binz

Deutschland,

Ein Deutscher Narkosearzt verabreichte mehreren Kleinkindern vor Zahnbehandlungen verunreinigte Spritzen. Für Emilia (4) endete diese Stümperei mit dem Tod.

Narkose
Ein Narkosearzt soll mehreren Kindern bei Zahnbehandlungen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben. (Symbolbild) - Julian Stratenschulte/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Anästhesist wurde wegen Totschlags an der 4-jährigen Emilia zu 10,5 Jahren verurteilt.
  • Der Arzt nutzte ein verunreinigtes Narkosemittel, das zuvor schon drei Kindern schadete.
  • Trotz des Urteils bleibt er vorerst auf freiem Fuss, bis die Strafe rechtskräftig ist.

Vor dem Frankfurter Landgericht wurde ein zahnärztlicher Anästhesist wegen Totschlags verurteilt. Der 67-jährige Deutsche wird für den Tod der vierjährigen Emilia verantwortlich gemacht. Darüber berichten mehrere deutsche Medien – der Mann stand demnach seit August vor Gericht.

Der tragische Tod des kleinen Mädchen sorgt in Deutschland für Entsetzen. Was war passiert? Die kleine Emilia aus Hessen hatte sich im September 2021 beim Spielen einen Zahn abgebrochen, der unter Narkose behandelt werden sollte.

Der verurteilte Narkosearzt soll laut der Anklage ein Mittel verwendet haben, dessen Flasche schon viel zu lange geöffnet war. Die Folge: Das Mittel war mit einem Pilz sowie zwei Bakterienkulturen verunreinigt.

Bevor das vierjährige Mädchen behandelt wurde, hatte der Arzt demnach bereits drei Kinder mit der verunreinigten Substanz verletzt. Zwei von ihnen mussten aufgrund von Organversagen und septischem Schock künstlich beatmet oder intensivmedizinisch versorgt werden.

Emilia erwachte nach dem Eingriff nicht mehr und starb an einer Sepsis. Der vorbestrafte Arzt alarmierte den Notarzt viel zu spät. Wäre er rechtzeitig eingeschritten, hätte das Kind laut der Anklage überlebt

Totschlag und dreifach versuchter Totschlag

Im Prozess liess der verurteilte Narkosearzt über seinen Anwalt ausrichten, dass ihm «unbewusst Fehler in der Hygiene unterlaufen sein müssen». Die vorsitzende Richterin meinte: «Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde.»

Nach zahlreichen Verhandlungstagen verurteilte das Frankfurter Landgericht den vorbestraften 67-Jährigen Anfang November zu zehneinhalb Jahren Haft. Die Anklage lautete auf Totschlag, dreifachen versuchten Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und dreifache Körperverletzung.

Brisant: Der Narkosearzt bleibt auf freiem Fuss, bis die Strafe rechtskräftig ist. Und das kann dauern.

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