Zschäpe distanziert sich erneut von NSU-Verbrechen

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Deutschland,

Der deutsche Prozess um die Mordserie des rechtsextremen NSU-Terrors geht zu Ende. In ihrem Schlusswort distanziert sich Beate Zschäpe erneut.

Hauptangeklagte Beate Zschäpe zwischen ihren beiden Anwälten Hermann Borchert (l.) und Mathias Grasel (r.).
Hauptangeklagte Beate Zschäpe zwischen ihren beiden Anwälten Hermann Borchert (l.) und Mathias Grasel (r.). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 11. Juli fällt das Urteil gegen die fünf Angeklagten.
  • Zschäpe soll ein volles Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds gewesen sein.
  • Dem NSU werden zwei Sprengstoffattentate, zehn Morde und 15 Raubüberfälle zugeschrieben.

«Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe», sagte die Hauptangeklagte am Dienstag in ihrem persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten.

Nach mehr als fünf Jahren steht der Prozess gegen die mutmasslichen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vor dem Abschluss. Am elften Juli will das Gericht das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier mitangeklagte Helfer des NSUs sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekanntgab.

Den Ermittlungen zufolge lebte Zschäpe während 14 Jahren mit den beiden anderen Haupttätern, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, und soll ein gleichberechtigtes Mitglied des dreiköpfigen NSU gewesen sein. In dieser Zeit erschoss die Gruppe zehn Menschen und verübte zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass.

(v.l.n.r.) Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
(v.l.n.r.) Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. - Keystone

Zwei andere haben sich umgebracht

Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenem Banküberfall das Leben genommen. Der NSU-Prozess soll nun klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Die deutsche Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und beantragte lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig und fordern höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

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