St. Gallen fördert Selbsthilfeprojekte von Menschen mit Behinderung

Verschiedene konkrete Massnahmen, Pilotprojekte oder Arbeitsgruppen sollen die Behindertenpolitik in den kommenden Jahren zielgerichtet weiterentwickeln.

Ein behinderten Elektromobil auf der Strasse. (Symbolbild)
Ein behinderten Elektromobil auf der Strasse. (Symbolbild) - Nau.ch

Der Kanton St. Gallen hat einen Bericht zur Ausrichtung der Behindertenpolitik veröffentlicht. Die Regierung hat Massnahmen und Pilotprojekte beschlossen. Mit einem Förderkredit etwa sollen Projekte, welche die Selbsthilfe und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken, unterstützt werden.

Der Kanton untersuchte erstmals die Wirkung des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Montag. Das Departement des Innern habe in seinem Bericht festgestellt, dass die kantonale Behindertenpolitik ihre beabsichtigte Wirkung weitgehend entfalten könne.

Handlungsbedarf bestehe höchstens punktuell. Verschiedene konkrete Massnahmen, Pilotprojekte oder Arbeitsgruppen sollen die Behindertenpolitik in den kommenden Jahren zielgerichtet weiterentwickeln.

Kaum Geld für Selbsthilfe-Projekte

In den Einrichtungen gebe es immer häufiger eine Betroffenengruppe, zum Beispiel eine Selbstvertretergruppe, heisst es im Bericht weiter. Seit einigen Jahren hätten sich Betroffene auch ausserhalb der Einrichtungen zusammengeschlossen. Es gebe jedoch kaum Geld für Projekte, welche die Selbsthilfe und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken.

Der Kanton habe die Aufgabe, die Mitbestimmung der Behinderten auch ausserhalb der Einrichtungen zu fördern. Mit einem Förderkredit über 400'000 Franken werden während fünf Jahren zeitlich befristete Selbsthilfeprojekte mitfinanziert.

Nischenarbeitsplätze beim Kanton

Das zweite Pilotprojekt betrifft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Für Angestellte des Kantons gibt es bereits heute Nischenarbeitsplätze, wenn diese wegen einer schweren Krankheit oder einem Unfall ihre bisherige Tätigkeit nicht weiterführen können.

Neu soll noch mehr für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer Lernbehinderung getan werden. Fachpersonen der Stiftung Profil unterstützen den Kanton dabei, individuelle Arbeitsstellen für betroffene Personen zu schaffen.

Ein weiteres Pilotprojekt will untersuchen, wie Betroffene Betroffene beraten können. Die Regierung ist überzeugt, dass dadurch die Selbstbestimmung gestärkt wird. Diese sogenannte Peer-Beratung habe in der Psychiatrie Erfolg. Betroffene könnten gemeinsam mit Fachpersonen anderen Betroffenen Mut machen.

Einen weiteren Schwerpunkt will der Kanton St. Gallen auf psychische Behinderung setzen. Es gebe immer mehr psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten oder ihren Alltag selbständig bewältigen könnten, heisst es weiter.

Die Regierung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die herausfinden soll, was es braucht, damit die Zahl der Menschen mit einer psychischen Behinderung nicht weiter steigt und wie Betroffene wirksam unterstützt werden können.

Barrierefreier Zugang zu Informationen

Wichtige Informationen und öffentliche Publikationen sollen in Zukunft barrierefrei gestalten werden. Dazu erarbeitet das zuständige Departement ein Konzept. So sollen mehr Informationen in einfacher oder leichter Sprache und wenn nötig in Gebärdensprache angeboten werden. Zudem sollen betreuende Angehörige gestärkt und barrierefreies Bauen gefördert werden.

Das Gesetz schützt und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Bund und die Kantone wollen so verhindern, dass Menschen mit Behinderung Nachteile haben oder ausgegrenzt werden.

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