Guinness fragte einen Speedrunner nach einem Video. Dieses lud das Unternehmen hoch und erhob dann Urheberrechtsansprüche auf das Original.
Guinness Mario Speedrun Kosmic
Speedrunner «Kosmic» während seines Warpless-Weltrekord. - YouTube/Kosmicd12

Das Wichtigste in Kürze

  • «Kosmic» gab Guinness ein Video sowie ein selbstgedrehtes Interview.
  • Das Unternehmen lud diese hoch und erhob Urheberrechtsansprüche auf das Original.
  • Auch YouTube-Videos von vielen anderen Speedrunnern sind davon betroffen.
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«Kosmic» gilt als einer der besten Speedrunner von Super Mario Bros. Erst vergangenen Sommer spielte er den Titel in der Kategorie Warpless in einer Zeit von unter 19 Minuten durch.

Auf die Errungenschaft folgte nach medialem auch das Interesse des Guinness-Buchs der Rekorde. Den offiziellen Guinness-Weltrekord-Titel erhielt «Kosmic» sogar. Weiter wollte Guinness ein Video des Speedruns inklusive Interview auf den eigenen YouTube-Kanal hochladen.

«Kosmic» stellte daraufhin das Video sowie das selbst aufgenommene Interview bereit. Guinness lud den Zusammenschnitt davon auf seinen Kanal.

Guinness erhebt Ansprüche auf fremde Inhalte

Auf die Freude über die zur Verfügung gestellte Plattform folgte nun – nach rund neun Monaten – Ernüchterung: Am Sonntagabend meldete sich «Kosmic» auf Twitter zu Wort und verkündete, dass auf 40 von seinen Super-Mario-Bros.-Videos Urheberrechtsansprüche erhoben wurden.

Dies von keinem geringerem als Guinness selbst. Betroffen sind neben «Kosmic» aber noch viele andere Personen, welche Speedrun-Inhalte zu Super Mario Bros. hochgeladen haben. Wie YouTuber Karl Jobst vermutet, hat Guinness die «Mass-Claming»-Funktion genutzt.

Das Video von Karl Jobst zu den Urheberrechtsansprüchen von Guinness.

«Kosmic» fechten Ansprüche an

Und da sich die Inhalte logischerweise oft sehr ähnlich sind – Speedruns unterscheiden sich oftmals nur wenige Sekunden –, hat YouTube über hundert Videos automatisch mit Urheberrechtsansprüchen von Guinness belegt.

Dem Twitter-Account von «Kosmic» ist zu entnehmen, dass er die Ansprüche anfechtet. Ein Entscheid kann sich jedoch in die Länge ziehen.

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