Aus dem strichpunkt 01/2019

Verwaltung2000
Verwaltung2000

Zurzibiet,

Der Gemeindeverband Verwaltung2000 veröffentlicht am 25. Januar 2019 aktuelle Informationen.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

gemeindebüro.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen unserer sieben Gemeinden in Rechtskraft erwachsen.

Einwohnerzahlen

Die Einwohnerzahlen der Gemeinden der Verwaltung2000 per 31.12.2018 präsentieren sich wie folgt:

Baldingen 264

Rümikon 340

Böbikon 176

Wislikofen 342

Kaiserstuhl 428

Total 2714

Mellikon 222

Bauberatung

Rekingen 942

Die Gemeinden der Verwaltung2000 bieten allen Einwohnern eine kostenlose Bauberatung an. Die nächsten Beratungen finden jeweils am Standort Rekingen von 16.00 bis 18.00 Uhr statt am:

- Montag, 28. Januar 2019

- Montag, 25. Februar 2019

- Montag, 25. März 2019

- Montag, 29. April 2019

- Montag, 27. Mai 2019

- Montag, 24. Juni 2019

Bitte vereinbaren Sie, jeweils bis am Donnerstag vor der Beratung, beim Gemeindebüro in Rekingen telefonisch einen Termin.

Sirenentest am 6. Februar 2019

Am Mittwoch, 6. Februar 2019, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter SIRENENTEST. Sollten Sie den Alarm nicht hören, so melden Sie Ihre Feststellung dem Gemeindebüro unter T 056 265 00 30. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

KV uf de Gmeind – Infoanlass vom 21. Februar 2019

Der Gemeindeschreiberverband Zurzibiet führt am Donnerstag, 21. Februar 2019, 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum Langwies, Bad Zurzach, einen Infoanlass für Oberstufenschüler und Eltern durch. An diesem Abend erfahren Sie alles rund um die Lehre auf der Gemeinde. Reservieren Sie sich bereits heute dieses Datum, der Gemeindeschreiberverband Zurzibiet freut sich auf zahlreiche Interessierte!

Das ganze Leben lang, von der Geburt bis zum Tod, hat man immer wieder Kontakt mit der Gemeindeverwaltung. Gut, dass man in der dreijährigen Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann viel darüber lernen kann. Der Gemeindeschreiberverband Zurzibiet möchte Schülern und Eltern die Lehre auf einer Gemeinde näher bringen. Eine Lehre auf einer Gemeindeverwaltung bietet viel Kontakt mit Menschen. Sie brauchen Identitätskarten, stellen Fragen zur Steuererklärung, benötigen Unterlagen und Informationen zu Baubewilligungen, suchen einen Übungsraum für die eigene Band etc.

Die Anliegen der Menschen sind vielfältig und man lernt, ihnen weiterzuhelfen. Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen geniessen eine Vertrauensstellung. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Diskretion werden für die Ausbildung vorausgesetzt.

Eine Gemeinde ist auch für ihre Infrastruktur verantwortlich. Schulen, Strassen, Leitungen (Wasser, Abwasser etc.), Abfallentsorgung und vieles mehr – alles Dinge, um welche sich die Gemeinden kümmern müssen. Die Arbeit der Verwaltung ist vielfältig und abwechslungsreich, hier laufen die Fäden zusammen. Im Vordergrund stehen aber immer Menschen. Menschen, denen wir helfen, die wir begleiten, rechtlich beraten und manchmal auch an ihre Pflichten erinnern.

Informationen zur Steuererklärung 2018

Die Steuererklärungen 2018 werden am 24. Januar 2019 der Post zum Versand übergeben (B-Post). Die Abgabefristen für die Steuerpflichtigen bleiben unverändert, 31. März 2019 für unselbstständig Erwerbende bzw. 30. Juni 2019 für selbstständig Erwerbende. Das Programm EasyTax 2018 wird ab dem 28. Januar 2019 als Download im Internet zur Verfügung stehen. Elektronisch übermittelte Steuererklärungen müssen nicht ausgedruckt und eingereicht werden. Bitte nur das Quittungsblatt einreichen. Verwenden Sie bei Ihren einzureichenden Unterlagen keine Bostitch- oder Büroklammern, da sämtliche Akten eingescannt werden. Wir bitten Sie, Ihre Belege nur noch in Kopien einzureichen, da alles elektronisch bearbeitet wird. Nach dem erfolgreichen Einscannen werden die Akten in einem gesicherten und überwachten Prozess vernichtet.

Fristerstreckungen übers Internet

Über das Internet können Sie Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Sie können auch über das Kontaktformular Ihrer jeweiligen Gemeinde eine Fristerstreckung beantragen.

Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuererklärung einzureichen

ist, Gebühren erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuerklärung werden keine Gebühren erhoben. Es werden die folgenden Gebühren erhoben:

- Erste Mahnung Steuererklärung, Fr. 35.00

- Zweite Mahnung Steuererklärung, Fr. 50.00

Wir bitten Sie daher frühzeitig Ihr Fristerstreckungsgesuch einzureichen.

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter STEUERN easy finden Sie eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Anpassung provisorische Steuerrechnungen

Die anfangs Jahr zugestellte provisorische Steuerrechnung basiert auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren. Die provisorische Rechnung wird jeweils bei Abgabe der Steuererklärung überprüft und aufgrund der deklarierten Angaben angepasst.

Wesentliche Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens während des laufenden Jahres können nur bei Meldung durch die Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie für Meldungen dieser Art das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung. Dieses Hilfsblatt erhalten Sie bei der Abteilung Steuern.

Bauarbeiten K131

Ab Mai beginnt der Kanton mit der Sanierung und dem Ausbau der Hauptstrasse K131 zwischen der Kreuzung Zilistude in Mellikon und Rekingen. Im Vorfeld werden zwischen dem 4. und dem 29. März 2019 die nötigen Rodungen, sowie im Restbestand gleichzeitig noch Durchforstungen durchgeführt. Die Baumfällarbeiten finden zwischen 07.30 und 17.00 Uhr statt. Auch für die Fällarbeiten wird die Strasse einseitig auf einer Länge von 200 Metern gesperrt.

Die Gemeinderäte Mellikon und Rekingen haben zur Verhinderung von Schleichverkehr auf dem Schulweg die Durchfahrt der Kraftwerkstrasse in Mellikon, sowie der Mellikonerstrasse und der Dorfstrasse in Rekingen mit einem temporären Fahrverbot während der Bauzeit belegt. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich zwei Jahre.

Die Zufahrt für Anwohner und Zubringerdienst sowie für die Landwirtschaft ist gestattet.

Baubedingt wird der Verkehr nicht über die Gemeindestrassen geführt, aber im Notfall, das heisst bei einem Unfall mit blockierter Hauptstrasse, ist damit zu rechnen, dass der Verkehr kurzfristig über die betroffenen Gemeindestrassen umgeleitet wird.

Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern

Alle Anwohner von Strassen sind gebeten, gemäss § 110 Baugesetz überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurück zu schneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m bis 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.

Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende März zu erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist das Gemeindewerk berechtigt, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige auf Kosten des Grundeigentümers zurück zu schneiden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Gemeindewerk nicht haftbar gemacht werden.

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