14 Polizisten in Würenlos AG wegen Wildpinkler im Einsatz
Ein Betrunkener urinierte im Freien an der Raststätte in Würenlos AG. Es brauchte 14 Polizisten, um an den Ausweis zu gelangen. Jetzt geht's vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Oktober urinierte ein Betrunkener neben dem Parkplatz der Raststätte Würenlos AG.
- Eine Polizeikontrolle erwischte ihn und wollte seinen Ausweis sehen.
- Er rückte diesen nicht raus, also wurde Verstärkung von 12 Einsatzkräften angefordert.
Die Toiletten der Raststätte Würenlos AG sind eigentlich nicht weit vom Parkplatz entfernt. Doch für einen Mann war der Aufwand zu gross: Er pinkelte im Oktober 2020 betrunken neben den Parkplatz.
Sein Pech war, dass eine A1-Patrouille der Kantonspolizei Aargau ihn dabei beobachtete. In der Folge kam es zu einem Drama: Es wurde gar eine Verstärkung von 12 Polizisten angefordert, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Jetzt kam der Fall vor das Bezirksgericht. Der heute 40-Jährige ist wegen «Hinderung einer Amtshandlung» angeklagt.
Was war passiert? Da gehen die Meinungen der Zeugen und der Polizisten auseinander.
Betrunkener konnte oder wollte sich nicht ausweisen
Fest steht: Der Mann urinierte im Freien und war betrunken. Die Polizei wollte eine Personenkontrolle durchführen. Dies gelang erst, nachdem er angehalten und auf die Motorhaube gelegt wurde.
Die Polizisten sagten aus, der Mann sei laut und aggressiv gewesen. Laut ihnen wollte er sich nicht ausweisen und habe nicht kooperiert. Doch die zwei Begleiter des Angeklagten, einer davon zum Tatzeitpunkt nüchtern, erinnern sich anders an die Szene: Der Pinkler konnte sich nicht ausweisen, weil er so betrunken gewesen sei.
Übertriebener Einsatz oder nicht: Der Angeklagte machte nicht mit
Für die Freunde des Angeklagten und auch die Verteidigung scheint klar: Ein Polizeieinsatz mit 12 Mann ist für einen betrunkenen Wildpinkler «unverhältnismässig» und «ausserordentlich aggressiv». Laut der «Aargauer Zeitung» war aber auch dem Beschuldigten klar, dass er sich nicht korrekt verhalten habe: «Ich war besoffen und habe sicher dumm reagiert.»
Aufgrund der gegensätzlichen Aussagen bleiben die Details der Umstände ungenau. Trotzdem sah das Gericht den Tatbestand als erwiesen an und sprach den Pinkler schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.