18 Jahre Freiheitsstrafe in Berner Mordfall gefordert

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Bern,

Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe für einen Mann, der seine Frau in Kehrsatz bei Bern ermordet haben soll.

Bundesstrafgericht
Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft für den Angeklagten im Berner Mordfall. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft verlangt 18 Jahre Haft für einen Mann, der beschuldigt wird, seine Frau in Kehrsatz bei Bern ermordet zu haben. Die Indizien würden ein klares Bild der Täterschaft des Angeklagten ergeben. Die Staatsanwaltschaft führte mehrere Indizien ins Feld.

So gebe es keine Hinweise auf gravierendere psychische Probleme des Opfers. Einzig der Angeklagte habe diese Behauptung in die Welt gesetzt. Die junge Frau habe kurz-, mittel- und langfristige Pläne gehabt, wie Reisen, Ausbildung oder Schwangerschaft.

Sie sei nicht lebensmüde gewesen. Auch die Fundsituation der Leiche in der Wohnung in Kehrsatz BE werfe Fragen bezüglich eines Suizides auf. Es gebe keinen Grund, warum die Frau vor einem Suizid Beruhigungsmittel nehmen sollte.

Zweifel an Selbstmord-Theorie

Zudem hätte sie bei einer Selbsthandlung die um den Hals gelegten Kabelbinder vorne zugezogen. Sie seien aber hinten zugezogen worden. Das deute darauf hin, dass eine Täterschaft das von hinten getan habe. Ausserdem hätten Bettdecke und Haare der Toten unnatürlich drapiert gewirkt.

Auch eine Dritttäterschaft sei nicht wahrscheinlich, denn woher hätte eine fremder Eindringling wissen sollen, dass es im Keller in einer Bastelkiste Kabelbinder gebe. Ausserdem fehle das Mobiltelefon des Opfers seit dem Tatmorgen. Ein Arbeitskollege, der beim Auffinden der Leiche dabei war, habe sich zudem wenig später bei der Polizei gemeldet, weil ihm das Verhalten des Mannes merkwürdig vorgekommen war.

Motiv: Fremdbeziehung und Druck

Der mutmassliche Täter habe durchaus ein Motiv gehabt, seine Frau aus dem Weg zu räumen. Er habe eine Fremdbeziehung gehabt. Er sei unter Druck gestanden, endlich reinen Tisch zu machen.

Der Mann sei in seinem Aussageverhalten nicht konstant und bei konkreten Fragen ausweichend. Die Tat sei skrupellos und krass egoistisch begangen worden. «Man muss von einer Elimination reden», kam die Staatsanwältin zum Schluss.

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