28-Jähriger erwirbt Strassen – und lässt bald Anwohner zahlen
Der selbsternannte «König von Burgdorf», Jonas Lauwiner, hat sich in Roggwil BE zwei Quartierstrassen angeeignet. Nun soll die Strasse seinen Namen erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Jonas Lauwiner hat sich in Roggwil BE zwei Strassen angeeignet.
- Jetzt will er die Strasse nach sich benennen lassen - oder die Anwohner müssen zahlen.
- Zwei Anwohnerinnen zeigen sich «genervt» über die Übernahme durch den 28-Jährigen.
Ärger in der Berner Gemeinde Roggwil. Grundstück-Jäger Jonas Lauwiner (28) hat quasi gratis zwei Quartierstrassen erworben.
Und diese sollen die Anwohner teuer zu stehen kommen. Denn: Sobald Lauwiner Zeit dafür hat, will er den Anwohnern den Unterhalt der Strasse weiterverrechnen. Der 28-Jährige rechnet mit einem Stundensatz von zirka 80 Franken für seine aufgewandte Zeit, um den Unterhalt zu organisieren.
«Im Moment habe ich noch keinen Kontakt mit den Anwohnern aufgenommen», sagt der Mann aus Zug zu Nau.ch. Er habe jedoch bereits dem Gemeindepräsidenten seine Absichten erklärt. Nun sei die Gemeinde dabei, abzuklären, wie es weitergeht.
Lauwiner hat Roggwil nämlich einen Deal vorgeschlagen. Er will der Gemeinde die Strasse schenken – sofern sie nach seinem Familiennamen benannt wird. Dann würde sie in Zukunft «Lauwinerstrasse» heissen. Andernfalls verlange er für den Erwerb des Sonnenwegs 120’000 Franken, wie «Tele M1» berichtet.
Betroffene sind «genervt»
Das sorgt – wenig erstaunlich – für Zoff. Wie zwei Anwohnerinnen im Interview mit Nau.ch berichten, ist die Stimmung unter den Betroffenen «genervt» und «angespannt». «Es ist nicht okay, dass einer einfach die Strasse kaufen kann und wir nichts dagegen tun können», meint eine der Frauen.
«Es wäre am besten gewesen, wenn die Gemeinde die Strasse von Anfang an übernommen hätte», sagt eine andere Anwohnerin. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass die Strasse herrenlos sei, als sie hingezogen ist.
Trotzdem seien sie sehr dankbar, dass sich die Gemeinde weiterhin um die Strasse kümmere und beispielsweise die Müllabfuhr vorbeikommt. «Das ist nicht selbstverständlich bei einer Strasse, die nicht der Gemeinde gehört», sagen die beiden Frauen.
Schade sei aber, dass sich die letzten beiden Gemeindepräsidenten nicht gross um eine Übernahme gekümmert hätten.
Anwohner müssen für den Unterhalt bezahlen
Doch wie kommt es, dass ein Privater einfach so in den Besitz von Strassen kommt, ohne sie jemandem abkaufen zu müssen?
Lauwiner erklärt: Wenn etwas niemandem gehört, könne man es sich mit einer Erklärung aneignen. Er habe entdeckt, dass niemand einen Anspruch auf die beiden Strassen hatte. «So habe ich dann meinen Anspruch darauf beim Grundbuchamt angemeldet.»
«Die Anwohner haben alle bei ihrer Grundstückübernahme einen Vertrag bezüglich des Wegrechts unterschrieben», meint der 28-Jährige weiter. Damit seien sie berechtigt, die Strasse zu nutzen, müssen jedoch im Verhältnis ihrer Interessen für den Unterhalt bezahlen.