Die Basler Privatspitäler leisten Widerstand gegen ein geplantes Darlehen für das Universitätsspital Basel.
Universitätsspital
Universitätsspital Basel. - keystone

Die Vereinigung der Basler Privatspitäler zieht mit einem Rechtsgutachten gegen das geplante kantonale 300-Millionen-Darlehen an das Universitätsspital Basel ins Feld. Diese staatliche Unterstützung des Neu- und Ausbaus wird als gesetzeswidrig bezeichnet.

Gemäss Rechtsgutachten der Kanzlei Walder Wyss, das gemeinsam mit den Baselbieter Privatspitälern in Auftrag gegeben wurde, fehlt dem Darlehen die Rechtsgrundlage. Solche «indirekten Finanzhilfen» würden zu intransparenten und vor allem «überdimensionierten Investitionen» verleiten, hiess es.

Kritik an Modalitäten des Darlehens

Moniert werden insbesondere die vorgesehenen Modalitäten des Darlehens. Dieses sehe bei einer Laufzeit von 45 Jahren lediglich einen Zins von 0,8 Prozent vor, was alles andere als marktüblich sei. Marktüblich wäre bei «solch risikobehafteten Darlehen» ein Zinssatz von 3,2 bis 4,5 Prozent, schrieben die Privatspitäler.

Das Ansinnen der Basler Regierung widerspreche der Wettbewerbs- und Trägerschaftsneutralität und der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern mit einem kantonalen Leistungsauftrag.

Konkret erwarten die Privatspitäler die Schaffung einer trägerschaftsunabhängigen gesetzlichen Grundlage für Investitionsbeiträge und Darlehen an Spitäler mit kantonalem Leistungsauftrag.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Regierung