50-jähriger Gehilfe von Trick-Betrügern muss die Schweiz verlassen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Im Juni 2019 haben Trick-Betrüger einer Seniorin um 75'000 Franken betrogen. Einer der Täter erhielt nun sein Gerichtsurteil.

Betrüger
Eine ältere Frau am Telefon. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Trick-Betrüger haben im Juni 2019 einer Seniorin 75'000 Franken abgenommen.
  • Einer der Gehilfen wird nun für sieben Jahre der Schweiz verweisen.

Trick-Betrüger haben im Juni 2019 einer Seniorin 75'000 Franken abgenommen. Am Dienstag wurde ein Gehilfe der Bande vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 50-jährige Deutsche muss die Schweiz verlassen.

Sie wurde Mitte Juni 2019 von einer «Frau Müller» angerufen. Diese sagte ihr, dass sie von der Stadtpolizei Zürich sei. Sie erklärte der Seniorin, dass die Polizei einer Bande auf der Spur sei, welche Bankkonten hacke. Die 80-Jährige stehe als nächstes auf der Liste.

Zum Schutz ihrer Söhne müsse sie ihr Geld abheben und es an einem vereinbarten Ort hinterlegen. Die «falsche Polizistin» bearbeitete die Frau so lange bis sie auf der Bank Geld abhob. Am ersten Tag rief sie 36 Mal an.

Raub, Bancomat Dielsdorf
Eine Person bezieht an einem Bancomaten im Hauptbahnhof Zürich mit einer Debitkarte hundert Schweizer Franken. (Symbolbild) - Keystone

Der Beschuldigte soll die Geldpakete jeweils an den vereinbarten Orten abgeholt haben. Am ersten Tag waren es 30'000 Franken, welche die Frau in Zug auf einem Stromkasten deponierte. Am nächsten Tag waren es 45'000 Franken. Diese schob die Frau auf Geheiss der «falschen Polizistin» in Lachen SZ unter eine Parkbank.

Noch am gleichen Tag soll der Beschuldigte einem Mitglied der Betrüger-Bande die Beute in Lindau (D) übergeben haben. 7'000 Franken hat er als Provision für sich behalten.

Geschnappt dank Handy-Ortung

Aufgeflogen sind die Trick-Betrüger am dritten Tag, als die 80-Jährige 20'000 Franken nach Sankt Gallen bringen sollte. Ihr Sohn realisierte, dass etwas nicht stimmte. Er lokalisierte seine Mutter mit der Handy-Ortung und informierte die St Galler Polizei. Diese lauerte dem Geldkurier am Rosenberg mit einem leeren Couvert auf und nahm den 50-Jährigen fest.

Er habe einem langjährigen Kumpel einen Gefallen machen wollen, sagte der Beschuldigte am Dienstag vor Gericht. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, woher das Geld stammt und seinem Kumpel vertraut. «Wenn ich die Schweiz verlassen müsste, wäre es ein Katastrophe für mich», sagte er. Er wolle seine Schuld begleichen.

Anklage wegen gewerbsmässigem Betrug

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei. Der Mann habe als Mittäter der Bande arglistig gehandelt und gewusst, dass das deponierte Geld bertrogen war. Der Beschuldigte habe das Vorgehen mit seinem Kumpel monatelang geplant, das bewiesen diverse Facebook-Chats.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken. Es sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren bei einer Probezeit von drei Jahren. Gegen den Mann, der seit 2013 in der Schweiz lebt, sei eine Landesverweisung von zehn Jahren auszusprechen.

dachfenster
Die beiden müssen eine Genugtuung zahlen. 2019 starb ein Frau wegen einem Dachfenster. (Symbolbild) - keystone

Der Verteidiger forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Eventuell sei der Beschuldigte wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Franken zu verurteilen. Sein Mandant sei von seinem Kumpel übertölpelt worden. Er sei lediglich Befehlsempfänger gewesen und habe nichts von dem Opfer gewusst, so der Verteidiger.

Von der Haupttat habe der Beschuldigte keine grosse Ahnung gehabt, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsverkündung. Er habe aber Hilfe zu einer strafbaren Handlung geleistet. Mit dem Geldtransport nach Deutschland hat er auch den Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt.

Für sieben Jahre des Landes verwiesen

Wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahr, so dass Gerichtsurteil für den 50-Jährigen. Dem Opfer muss er solidarisch mit den anderen Tätern Schadenersatz von 68'000 Franken zahlen. Der Mann wird für sieben Jahre des Landes verwiesen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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