Trick-Betrüger vor Gericht: 75'000 Franken von Seniorin ergaunert
Meldungen über Telefonanrufe von falschen Polizisten häufen sich. Die Betrüger rufen vorwiegend ältere Personen an, um dann an deren Geld oder Wertsachen zu gelangen.
In diesem Fall war das Opfer eine 80-jährige Frau aus dem Kanton Zürich. Sie wurde Mitte Juni 2019 von einer «Frau Müller» angerufen. Diese sagte ihr, dass sie von der Stadtpolizei Zürich sei. Sie erklärte der Seniorin, dass die Polizei einer Bande auf der Spur sei, welche Bankkonten hacke. Die 80-Jährige stehe als nächstes auf der Liste. Zum Schutz ihrer Söhne müsse sie ihr Geld abheben und es an einem vereinbarten Ort hinterlegen. Die «falsche Polizistin» telefonierte so lange mit der Frau - am ersten Tag rief sie 36 Mal an - bis sie auf der Bank Geld abhob.
Der Beschuldigte soll die Geldpakete laut Anklageschrift jeweils an den vereinbarten Orten abgeholt haben. Am ersten Tag waren es 30'000 Franken, welche die Frau in Zug auf einem Stromkasten deponierte. Am nächsten Tag waren es 45'000 Franken, welche die Frau auf Geheiss der «falschen Polizistin» in Lachen SZ unter eine Parkbank schob.
Noch am gleichen Tag soll der Beschuldigte einem Mitglied der Betrüger-Bande die Beute in Lindau D übergeben haben. 7000 Franken habe er als Provision für sich behalten, heisst es in der Anklageschrift.
Aufgeflogen sind die Trick-Betrüger am dritten Tag, als die 80-Jährige 20'000 Franken, welche sie von ihrem Aktienkonto abgehoben hatte, nach St. Gallen bringen sollte. Ihr Sohn realisierte, dass etwas nicht stimmte. Er lokalisierte seine Mutter mit der Handy-Ortung und informierte die St. Galler Polizei. Diese lauerte am Rosenberg dem Geldkurier mit einem leeren Couvert auf und nahm den 50-Jährigen fest.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei. Der Mann habe als Mittäter der Bande gehandelt und gewusst, dass das deponierte Geld ertrogen war.
Das Wichtigste in Kürze
- Betrüger nahmen einer 80-jährigen Frau mit falschen Polizei-Anrufen 75'000 Franken ab.
- Einer der mutmasslichen Täter muss sich nun vor Gericht verantworten.