5,8 Millionen Franken als Ausfallentschädigung für Aargauer Kitas
Die Entschädigung für privat betriebene Kinderkrippen wegen der Coronakrise fällt im Kanton Aargau deutlich tiefer aus als erwartet. Die 197 Betreiber erhalten insgesamt 5,8 Millionen Franken. Zur Verfügung standen mehr als 12 Millionen Franken.
Der Kanton übernimmt zwei Drittel und der Bund einen Drittel der Kosten. Von den definitiv verfügten Ausfallentschädigungen in der Höhe von 5,8 Millionen übernimmt der Kanton demnach 3,9 Millionen Franken, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mitteilte.
Der Grosse Rat hatte am 8. September einen Kredit für den Kantonsanteil von 8,3 Millionen Franken bewilligt. Gemäss einer Verordnung des Bundesrats erhalten private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern.
Beim Kanton sind nach eigenen Angaben fristgerecht 206 Gesuche für Ausfallentschädigungen eingegangen. 197 Gesuche wurden bewilligt. Da bei sechs Gesuchen die Ausfallentschädigung noch nicht abschliessend berechnet werden konnte, wurde für diese Institutionen laut DGS eine Verfügung mit Vorbehalt erstellt.
Drei Gesuche seien abgelehnt worden, da die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung nicht erfüllt worden seien. Die gewährten Ausfallsentschädigungen erstrecken sich von 135 Franken bis 161'125 Franken. Der durchschnittliche Betrag pro Gesuch beträgt 29'500 Franken.
Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung drohten oder verzeichneten Einbussen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen. Das war im Zeitraum zwischen 17. März und 17. Juni der Fall. Viele Eltern betreuten freiwillig und trotz laufendem Betreuungsvertrag ihre Kinder in dieser Zeit zu Hause.
Die Auszahlung der Ausfallentschädigungen ermöglicht den Institutionen, bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückzuerstatten und allfällige finanzielle Einbussen durch nicht beglichene Beiträge auszugleichen.
Von der Unterstützung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung profitierten auch Eltern, die ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz Eigenbetreuung der Kinder nachgekommen seien, sofern die Institutionen ihren Anspruch korrekt angemeldet hätten, hält das DGS fest.