Im Kanton Aargau wurde die Blauzungenkrankheit in einem Rindviehbestand und drei Schafhaltungen festgestellt. Fünf Schafe starben.
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Rinder - Keystone
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Im Kanton Aargau ist in einer Rindviehhaltung und drei Schafhaltungen die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Der Erreger wurde gemäss Angaben des Kantons bei sechs Tieren nachgewiesen. Fünf Schafe starben.

Der kantonale Veterinärdienst habe die betroffenen Tierhaltungen für den Tierverkehr gesperrt, um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, teilte die Staatskanzlei Aargau am Dienstag mit.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäss Tierseuchenverordnung um eine meldepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Viren verursacht, die über den Stich von Gnitzen (kleinen Mücken) auf das Tier übertragen werden. Es findet keine Ansteckung von Nutztier zu Nutztier statt.

Wenn infizierte Tiere gestochen werden, können die Mücken weitere Tiere anstecken. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern und Schafen müssen deshalb auch Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls ergreifen, wie der Veterinärdienst erläuterte.

Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine «Tierärztin» oder einen «Tierarzt» kontaktieren.

Keine Gefahr für Menschen

Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte von betroffenen Tieren können bedenkenlos konsumiert werden.

Erstmals seit 2020 sind in den vergangenen Wochen wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Bisher betroffen waren die Kantone Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Jura. Nun hat die Tierseuche auch den Aargau erreicht.

Der Erreger wurde in vier Tierhaltungen bei sechs Tieren nachgewiesen.

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