Aargau: Gymi-Schüler wird verwarnt – Papa zieht vor Gericht!
Ein Aargauer Gymnasiast stört wiederholt den Unterricht. Die Schulleitung erteilt ihm einen Verweis, wogegen sich der Vater juristisch wehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer Schüler kassiert wegen störendem Verhaltens einen Verweis der Schulleitung.
- Der Vater beschwert sich beim Bildungsdepartement und vor dem Aargauer Verwaltungsgericht.
- Der Fall ist der erste seiner Art seit 2014, der bis vor diese Instanz gezogen wurde.
Ein Kantischüler im Aargau fiel durch störendes Verhalten auf. Die Schulleitung ermahnte ihn daher im November 2023 schriftlich. Der Schüler sollte den Unterricht nicht mehr stören und Anweisungen befolgen.
Trotz Warnung besserte sich das Verhalten nicht. Anfang März vergangenen Jahres erteilte die Schulleitung dem damals 17-Jährigen eine schriftliche Verwarnung – einen Verweis.
Dies ist die mildeste Disziplinarmassnahme, die die Schule hätte anwenden können. Darüber hinaus gibt es noch die Androhung einer Wegweisung sowie die Aussprache einer solcher durch das Bildungsdepartement (BKS).
Juristische Auseinandersetzung
Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, war der Vater des Schülers mit diesem Entscheid überhaupt nicht einverstanden. Er legte Beschwerde ein – jedoch erfolglos. Sowohl beim BKS als auch vor dem Verwaltungsgericht blitzte er ab, wie aus dem entsprechenden Urteil hervorgeht.
Beide Instanzen traten nicht auf die Beschwerde ein. Sie argumentierten, der Vater sei rechtlich nicht legitimiert, gegen den Verweis vorzugehen, da er vom Verweis nicht betroffen sei. Er versäumte, die Beschwerde auch im Namen des Sohnes einzureichen.
Die Verfahrenskosten von 2000 Franken müssen die Beschwerdeführer nun tragen. Noch ist das Ganze jedoch nicht rechtskräftig. Eine Weiterziehung ans Bundesgericht ist noch möglich.
Seltener Vorfall
Verweise gegen störende Schüler sind selten. Noch seltener landen solche Fälle laut «AZ» vor Gericht. In den letzten zehn Jahren gab es nur neun Beschwerden beim BKS gegen ausgesprochene Disziplinarmassnahmen.
Der aktuelle Fall ist der erste seit 2014, der bis ans Verwaltungsgericht ging. Nicht mal mit einem Rausschmiss musste sich das Aargauer Verwaltungsgericht in der letzten Dekade auseinandersetzen.
Im Jahr 2024 gab es drei Beschwerden beim Bildungsdepartement gegen Disziplinarmassnahmen.