Anlegerverein führt CS-PUK-Bericht bei Gericht als Beweismittel an
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) sieht sich in seiner Klage gegen den Kaufpreis der UBS-Übernahme durch die CS-PUK bestätigt
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) fühlt sich von der CS-PUK in ihrer Klage gegen den Kaufpreis bei der Übernahme durch die UBS bestätigt. Daher sei nun am vergangenen Freitag eine sogenannte Noveneingabe beim Handelsgericht Zürich eingereicht worden.
Damit gilt der Bericht zur Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Verfahren als neues Beweismittel, wie aus einer Mitteilung des Anlegerschutzvereins vom Montag hervorgeht.
Die Erkenntnisse der PUK würden die in der Klage des SASV vorgebrachten Argumente bekräftigen, dass der bezahlte Übernahmepreis von 3 Milliarden Franken für die CS durch die UBS erstens willkürlich festgelegt worden sei und zweitens deutlich zu niedrig gewesen sei. Ausserdem habe der Bundesrat die gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit des Umtauschverhältnisses bewusst nicht ausgeschlossen, so die Organisation.
SASV klagt für bessere Entschädigung der ehemaligen Credit Suisse-Aktionäre
Der SASV vertritt mit seiner Klage früheren Angaben zufolge über 2000 ehemalige Aktionäre der Credit Suisse. Ziel der Klage ist es, eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile zu erreichen. Das Handelsgericht Zürich hatte die Klagen von Anlegern Mitte Februar 2024 in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Weiterer Kläger ist etwa das juristische Startup Legalpass.
Die Aktionäre der CS erhielten im Rahmen der Übernahme eine UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Anteile. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion im März 2023 rund 3 Milliarden Franken für die ganze Bank.