Aargauer (18) erhält Beistand, weil er zu viel zockt!
Weil sein Tagesablauf aus Gamen, Fernsehen und Schlafen besteht, wurde einem jungen Mann eine Beiständin zugeordnet. Er legte Beschwerde ein – erfolgreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Für einen 18-Jährigen wurde eine Beistandschaft angeordnet.
- Angeblich könne der junge Mann seine Angelegenheiten nicht selbstständig regeln.
- Der Mann zog daraufhin mit einer Beschwerde vor das Aargauer Obergericht.
Mit dem Erreichen seiner Volljährigkeit erhielt ein Mann in Brugg AG eine gerichtlich angeordnete Beiständin: Im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme sollte diese seine finanziellen und administrativen Angelegenheiten regeln sowie sein Vermögen und Einkommen verwalten. Auch bei der beruflichen Integration sollte die Beiständin ihn unterstützen.
Grund ist die Befürwortung der Betreuung durch den vorigen Beistand des Mannes aus der Kindesschutzmassnahme.
Der 18-Jährige habe demnach weder eine Arbeit, noch eine Tagesstruktur. Sein Alltag bestehe zum Grossteil aus Gaming, Fernsehen und Schlafen. Er leide gemäss dem Familiengericht an mehreren psychischen Erkrankungen und Störungen.
Begründung: Wohl «in relativer Weise» gefährdet
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wurden auch eine pathologische PC- und Internetnutzung sowie eine nichtorganische Störung des Schlaf-wach-Rhythmus diagnostiziert.
Das Wohl des jungen Mannes wurde als «in relevanter Weise» gefährdet eingestuft: Bestimmte finanzielle, administrative und berufliche Angelegenheiten könne er nicht alleine erledigen.
Gegen die Auferlegung der Erwachsenenschutzmassnahme hat der 18-Jährige nun allerdings Widerspruch eingelegt – und gewonnen.
Er betonte, dass er nicht an diversen psychischen Störungen leide und es ihm nach einer schwierigen Zeit mittlerweile besser gehe. Er habe erste Bewerbungen geschrieben, sei motiviert und erziele Fortschritte in seiner psychologischen Behandlung.
Positive Entwicklung – besserer Tagesablauf
Seine Beschwerde wurde Ende 2023 vor dem Obergericht Aargau behandelt. Dort legten sowohl die Eltern als auch der Psychologe des jungen Mannes dar, dass er sich positiv entwickle. Nach eigener Angabe verbringe er auch weniger Zeit am PC und strebe nach einem geordneten Tagesablauf.
Das Obergericht entschied, die Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung aufzuheben. Die Verfahrenskosten werden vom Staat übernommen.