Parlament

Aargauer Parlament lehnt generelles Verbot von Ölheizungen ab

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Kanton Aargau wird beim Ersatz von Heizungen kein generelles Verbot für fossile Heizungen einführen. Eine Motion für ein Verbot wurde abgelehnt.

CO2-Gesetz
Ölheizungen sind in der Stadt besonders oft anzutreffen. - dpa-infocom GmbH

Der Grosse Rat hat am Dienstag, 25. April 2023, eine Motion der GLP-Fraktion für ein Verbot mit 88 zu 49 Stimmen abgelehnt.

Gegen die Motion votierten SVP, FDP, Mitte und EVP. Es brauche Anreize statt Verbote, hiess es. Die Gegner eines Verbots bezweifelten zudem, dass die Regelung in einer Volksabstimmung eine Mehrheit erhielte.

SP, Grüne und GLP sprachen sich für das Verbot aus. Das Geld solle in zukunftsträchtige Bereiche investiert werden statt es den Öl-Oligarchen in den Rachen zu werfen, betonten die Grünen.

Fossile Heizungen dürften keine Zukunft mehr haben, sagte ein SP-Sprecher. Die GLP wehrte sich gegen die Kritik, mit der Verbotsforderung Wahlkampf zu betreiben.

Einzellösungen würden die Umsetzung erschweren

Der Regierungsrat lehnte die Motion ebenfalls ab.

Der Entwurf zur Revision des Energiegesetzes enthalte bereits wesentliche Elemente, die nach den Erfahrungen anderer Kantone in ihrer Wirkung einem generellen Verbot sehr nahe kämen, hielt der Regierungsrat fest.

Davon abweichende kantonale Einzellösungen erschwerten die Umsetzung für die Branche. Sie könnten zu zusätzlichem Planungsaufwand führen und würden den Kontrollaufwand für die Behörden erhöhen.

Der Kanton wartet noch auf klare Bestimmungen des Bundes

Der Entwurf für die Revision des kantonalen Energiegesetzes sieht vor, dass beim Ersatz einer Heizung der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten darf.

Bei einem finanziellen Härtefall ist eine Ausnahme vorgesehen. Der Kanton wartet jedoch auf klare Bestimmungen des Bundes.

Das Stimmvolk hatte das kantonale Energiegesetz im Herbst 2020 knapp abgelehnt. Als Gründe für das Scheitern gelten das Fehlen einer Härtefallregelung beim Ersatz von Ölheizungen und die vorgesehene Pflicht zur Erzeugung von Eigenstrom.

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