Aarauer stellt Abfall zu früh raus – nun muss er zahlen
Ein Aarauer deponierte einen Abfallsack zwei Tage zu früh am Strassenrand. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus Aarau stellte seinen Abfall zwei Tage zu früh auf die Strasse.
- Daraufhin trudelte ein Strafbefehl der Stadt bei ihm ein.
- Nun muss der rund 30-Jährige eine saftige Busse zahlen.
Im Februar wartete eine böse Überraschung im Briefkasten eines Bewohners der Aarauer Altstadt: ein Strafbefehl der Stadt.
Darin heisst es, der Mann habe Mitte September 2024 vorsätzlich einen blauen Gebührenkehrichtsack zu früh rausgebracht. Mindestens zwei Tage vor dem offiziellen Abfuhrtag sei der Abfallsack am Strassenrand platziert worden.
Das hat ein teures Nachspiel, denn der Abfall darf eigentlich erst am Tag der Müllabfuhr bereitgestellt werden.
Insgesamt muss der rund 30-jährige Mann jetzt 500 Franken blechen, wie die «Aargauer Zeitung» unter Berufung auf den Strafbefehl berichtet. Der Betrag setzt sich aus einer 300-Franken-Busse sowie 200 Franken Verfahrenskosten zusammen.
Stadt verzeichnet Zunahme von Abfallsündern
Seit 2024 verteilt die Stadt Aarau Bussen an Personen, die ihren Abfall zu früh nach draussen bringen.
Der junge Mann ist nicht allein: Sechs Personen haben im letzten Jahr in diesem Zusammenhang einen Strafbefehl erhalten.
«Man hat über die Jahre eine Zunahme festgestellt. Darum wird nun umgesetzt, was schon lange angedroht wurde», sagt Regina Wenk, Leiterin des Aarauer Werkhofs, zur Zeitung.
Das hat zwei Gründe: Einerseits würden die blauen Abfallsäcke am Strassenrand das Stadtbild in der Altstadt stören.
Andererseits seien zu früh rausgestellte Müllsäcke ein gefundenes Fressen für Wildtiere wie Füchse. Sie fallen über die Essensreste in den Abfallsäcken her – und sorgen dabei in einem weiten Umkreis für Müll-Chaos.
Werkhof nimmt Abfall unter die Lupe
Um den Abfallsündern auf die Schliche zu kommen, durchforsten Werkhofmitarbeiter die Müllsäcke. «Werden darin Hinweise auf die mutmasslich verursachende Person gefunden, wird eine Anzeige ausgestellt. Die dann an die Stadtpolizei weitergeleitet wird», erklärt Wenk.
Die betroffene Person werde dann von der Polizei zur Einvernehmung eingeladen. «Anschliessend wird beim Stadtrat beantragt, die Busse gemäss Abfallreglement an die verursachende Person zu verhängen.»