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Aargauer Parlament will Hürden für Einbürgerungen deutlich anheben

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Aarau,

Der Aargauer Grosse Rat will die Hürden für Einbürgerungen von Ausländern erneut erhöhen. Die Sprachkenntnisse sollen dabei verschärft werden.

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Im Kanton Aargau will die bürgerliche Mehrheit des Parlaments die Sprachanforderung für eine Einbürgerung verschärfen und damit strenger sein als der Bund. (Symbolbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Aargauer Grosse Rat will die Hürden für Einbürgerungen für Ausländer erneut erhöhen.
  • Die bürgerliche Mehrheit hat gegen den Willen der Regierung zwei Motionen überwiesen.
  • Die Sprachkenntnisse sollen verschärft werden.

Der Aargauer Grosse Rat will die Hürden für Einbürgerungen für Ausländer erneut erhöhen. Gegen den Willen der Regierung hat die bürgerliche Mehrheit zwei Motionen überwiesen.

Die Sprachkenntnisse sollen verschärft werden und der strafrechtliche Leumund soll einwandfrei sein.

Das Parlament überwies am Dienstag die Motion «Gute Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung» mit 69 zu 63 Stimmen. SVP, FDP und einzelne Vertreter der Mitte und GLP stimmten zu, Grüne und SP lehnten die Forderung ab.

Grosser Rat will B2 mündlich als Voraussetzung

Das geltende Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich soll nicht mehr ausreichen für eine Einbürgerung. Der Bund und die meisten Kantone kennen diese Sprachanforderung. Der Grosse Rat will als Voraussetzung B2 mündlich, das dem Fremdsprachenniveau einer Maturität entspricht.

Man müsse sich unter Schweizer ohne Anstrengungen verständigen können, meinten die Befürworter der Verschärfung. Die Gegner sprachen von einer «übertriebenen Schweizer-Macher-Motion».

Kommentare

User #2685 (nicht angemeldet)

Einbürgerung in Mazedonien; Die Voraussetzungen dafür sind sehr hoch: Das Mindestalter muss 18 Jahre betragen, man muss sich während 15 Jahren ununterbrochen auf mazedonischem Territorium aufgehalten haben, man darf nicht straffällig geworden sein, muss die mazedonische Sprache sprechen, keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ...

User #5905 (nicht angemeldet)

Wenn sie bezahlt und gelöscht sind, ja.

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