Ab Mitte 2019 besteht eine Lärmpflicht für Elektroautos

Keystone-SDA
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Bern,

Elektroautos müssen in der Schweiz ab Mitte 2019 mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System ausgerüstet sein.

Eine Autofahrerin lädt ihr Elektroauto an einer Ultraschnellladestation.
Eine Autofahrerin lädt ihr Elektroauto an einer Ultraschnellladestation. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Elektroautos müssen bald auch auf Schweizer Strassen lauter sein.
  • Ein Klanggenerator erzeugt dabei motorenähnliche Geräusche.

Elektroautos müssen ab Mitte 2019 auch auf Schweizer Strassen aus Sicherheitsgründen mehr Lärm machen. Die Schweiz übernimmt die entsprechenden EU-Vorgaben.

Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), bestätigte auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Neue Modelle müssen demnach auf diesen Zeitpunkt hin mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System ausgerüstet sein.

Wasserdichte Aussenlautsprecher

Ein Klanggenerator erzeugt dabei motorenähnliche Geräusche und spielt diese über wasserdichte Aussenlautsprecher ab. Das gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridautos, die einen Verbrennungs- und einen Elektromotor an Bord haben.

Ab Mitte 2021 dürfen auch ältere Modelle nur noch mit dem System verkauft werden. Bereits im Verkehr stehende Modelle müssen hingegen nicht nachgerüstet werden.

Künstliche Warngeräusch

Laut dem Astra-Sprecher ist das künstliche Warngeräusch wesentlich leiser als ein Benzin- oder Dieselmotor. Aus diesem Grund entstehe keine neue Lärmproblematik.

«Geräuschlose Mobilität ist für Blinde und Sehbehinderte im Alltag eine riesengrosse Herausforderung», erklärte Alfred Rickli, Sprecher des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband, auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Aus diesem Grund sei man auch beim Astra vorstellig geworden. Die geplante Massnahme für Elektrofahrzeuge sei daher grundsätzlich positiv.

Weitergehende Forderung

Zusätzlich zu den EU-Vorschriften sollten nach dem Willen des Verbandes die Geräusche auch zu hören sein, wenn die Fahrzeuge stehen. Der Verband würde es ausserdem begrüssen, wenn es für schnelle Elektrovelos ebenfalls eine «Geräuschpflicht» gäbe.

Beim Astra verweist man darauf, dass 98,5 Prozent aller Fahrzeuge, die in der Schweiz auf den Markt kommen, den EU-Vorschriften entsprechen. Ein Alleingang der Schweiz bei den Vorschriften wäre daher relativ schwierig. Es müssten Abkommen gekündigt werden.

Elektrovelos nicht betroffen

Neue Vorschriften für Geräusche von schnellen Elektrovelos sind laut dem Astra-Sprecher derzeit in der Schweiz nicht geplant. Diese Fahrzeuge seien vor allem für die Fahrer selber gefährlich. Man prüfe eine allfällige Lichtpflicht am Tag.

In der Schweiz waren von den 4,5 Millionen Personenwagen Ende 2017 15'000 Elektroautos und 67'000 Fahrzeuge mit Hybridmotor.

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