Abacus IT reicht erfolgreich Beschwerde gegen Wittenbach SG ein
Die Ostschweizer IT-Firma Abacus beschwerte sich gegen die fehlende Einsicht bei der Gemeinde Wittenbach SG. Diese muss nun seine Listen vorlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die IT-Firma Ababcus legte Beschwerde über die fehlende Transparenz bei Wittenbach SG ein.
- Das Bundesgericht gibt dem Ostschweizer Unternehmen recht. die Gemeinde sich fügen.
Im Konflikt um Vergabeverträge hat die Ostschweizer IT-Firma Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach SG gewonnen. Das Bundesgericht wies die St. Galler Gemeinde an, das Leistungsverzeichnis für Vergaben offenzulegen.
Der Streit zwischen Abacus und rund 70 St. Galler Gemeinden war im vergangenen Sommer mit einem Vergleich beendet worden. Es ging um die Frage, ob St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibungen direkt Informatikaufträge an die Abraxas Informatik AG vergeben dürfen. Das Unternehmen befindet sich im Besitz der öffentlichen Hand.
Nur Teilansicht gewährt
Gegen die Gemeinde Wittenbach wehrte sich das IT-Unternehmen Abacus mit Sitz in Wittenbach bis vor Bundesgericht. Es ging um sogenannte Leistungsverzeichnisse, in welchen festgehalten ist, welche Leistungen eine Informatik-Firma an ihren Auftraggeber erbringen muss.
Abacus stellte bei der Gemeinde ein Gesuch um Einsicht in die zwischen Wittenbach und der Abraxas abgeschlossenen Verträge. Die Gemeinde gewährte jedoch nur eine Teileinsicht. Preislisten und Leistungsverzeichnisse blieben unter Verschluss. Auch beim Departement des Innern und beim Verwaltungsgericht blitzte das IT-Unternehmen ab.
Wittenbach muss Liste offenlegen
Abacus akzeptierte, dass ihr keine Einsicht in Preislisten gewährt wurde, ging aber wegen den Leistungsverzeichnissen vor Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde am 16. Januar gut und wies die Gemeinde an, der Beschwerdeführerin Zugang zu den Dokumenten zu gewähren.
«Dass wir diese Willkürbeschwerde gewonnen haben, freut uns sehr», sagte Abacus-Geschäftsleiter Daniel Senn heute Freitag gegenüber Keystone-SDA. Es sei ein zukunftsweisender Entscheid. Denn Informatik-Leistungen würden oft freihändig vergeben. «Wenn man nicht herausfinden kann, was vergeben worden ist, kann man sich nicht dagegen wehren», erklärt Senn.
Die Antwort des Bundesgerichts sei für die ganze Schweiz von Interesse - auch für die Gemeinden. Hätte die Gemeinde Wittenbach ordentlich ausgeschrieben, wären die Verzeichnisse nämlich öffentlich, so Senn.