Abstimmungsunterlagen landen vorzeitig in St. Galler Briefkästen
Im Kanton St. Gallen landeten die Abstimmungsunterlagen für die anstehende Volksabstimmung zwei Wochen zu früh im Briefkasten. Schuld daran soll ein Missverständnis bei der Post sein. Die bereits abgegebenen Stimmen verlieren jedoch nicht an Gültigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- In St. Gallen führte ein Missverständnis bei der Post zu einem Frühversand der Abstimmungsunterlagen.
- Die bereits abgegebenen Stimmen sind aber trotzdem gültig.
Bei einigen Stadtsanktgallern flatterten die Unterlagen für den Urnengang vom 10. Juni zwei Wochen zu früh ins Haus. Grund für den Frühversand war ein Missverständnis bei der Post. Auf die Gültigkeit der bereits abgegebenen Stimmen hat dies jedoch keinen Einfluss, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Wie das «Tagblatt» am Freitag mitteilt, ist auch die Gemeinde Gaiserwald betroffen. Der Versand der übrigen Abstimmungsunterlagen wurde in beiden Gemeinden mittlerweile gestoppt. Diese sollen nun wie eigentlich geplant erst vier Wochen vor dem Abstimmungssonntag verschickt werden.