Alle Solothurner Pflegeheime sollen Sterbehilfe zulassen
Im Kanton Solothurn sollen externe Sterbehilfeorganisationen Zugang zu allen Pflegeheimen erhalten.

Externe Sterbehilfeorganisationen sollen im Kanton Solothurn Zugang zu allen Pflegeheimen erhalten. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung, wie er am Dienstag mitteilte.
Mit der Änderung soll das Selbstbestimmungsrecht von Menschen am Lebensende gestärkt werden, hält der Regierungsrat fest. Er setzt mit der geplanten neuen Regelung einen Auftrag des Kantonsrats um.
Sterbehilfe ist derzeit in Pflegeheimen, Gesundheitseinrichtungen und anderen Institutionen im Kanton Solothurn gesetzlich nicht geregelt. Die einzelnen Einrichtungen entscheiden selbst; rund die Hälfte der Pflegeheime lässt derzeit externe Organisationen zu.
Hohe Belastung für Betroffene
«Dort, wo dies nicht der Fall ist, müssen die betroffenen Personen ein Hotel aufsuchen oder in ein anderes Heim umziehen», schreibt der Regierungsrat. Diese stelle für die meist über 80-Jährigen eine hohe Belastung dar.
Diese Situation will der Regierungsrat nun ändern. Er stellt dabei aber hohe Anforderungen an die Beihilfe zum Suizid, wie er betont. «Anerkannte Grundsätze von Fachverbänden sowie strafrechtliche Rahmenbedingungen sind einzuhalten».
Die Pflicht zur Zulassung externer Sterbehilfeorganisationen soll für Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag gelten. Für Spitäler und stationäre Sozialeinrichtungen, etwa Heime für Menschen mit Behinderungen, besteht sie nicht.
Verstärkte Informationspflicht
Für diese Einrichtungen soll aber die Informationspflicht verstärkt werden. Sie müssen ihre Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner vor der Aufnahme aufklären, wie sie die Beihilfe zum Suizid geregelt haben.