Altstetten ZH: Mutmasslicher Täter den Behörden bekannt

Keystone-SDA
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Zürich,

Der 46-jährige Türke, der am Mittwoch mutmasslich seine Ehefrau tötete, ist den Behörden bereits bekannt. Seit Juni läuft ein Strafverfahren gegen ihn.

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Die Stadtpolizei Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwochabend tötete ein Mann in Altstetten mutmasslich seine Ehefrau.
  • Für die Behörden ist der 46-jährige Türke kein Unbekannter.
  • Seit Juni führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Mann.

Der Mann, der am Mittwochabend in Zürich-Altstetten mutmasslich seine Ehefrau getötet hat, ist für die Behörden kein Unbekannter: Die Staatsanwaltschaft führt seit Juni ein Verfahren gegen den 46-jährigen Türken.

Das hängige Verfahren wurde eröffnet, weil der Mann seiner Frau gegenüber Drohungen ausgesprochen haben soll, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag verschiedene Medienberichte bestätigte. Zudem hatte die Stadtpolizei Zürich nach einem Streit vom vergangenen Samstag dem 46-Jährigen am Mittwoch – nur wenige Stunden vor der Tat – ein Kontakt- und Rayonverbot auferlegt.

Staatsanwaltschaft eröffnet neues Verfahren

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile ein neues Verfahren eröffnet. Unter anderem aufgrund des dringenden Tatverdachts wird sie für den verhafteten Türken nun Untersuchungshaft beantragen, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt.

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Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich Peter Sahli äussert sich zu Tötungsdelikt im Kreis 9. - Nau.ch/drone-air-media.ch

Weitere Informationen kann sie noch nicht öffentlich machen: «Die genauen Umstände und die Hintergründe des Gewaltdeliktes sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.»

Am Mittwochabend war in Zürich-Altstetten eine 30-jährige Frau tot aufgefunden worden. Gegen 1 Uhr in der Nacht auf Donnerstag fand sich der 46-jährige Mann auf einer Polizeiwache ein; er war schwer verletzt und wurde ins Spital gebracht. Polizeiliche Ermittlungen zeigten dann, dass es sich bei ihm um den Ehemann der verstorbenen Frau und den dringend Tatverdächtigen des Tötungsdelikts handelt.

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