An den Frauenstreik sollen Bundesangestellte auf Arbeitszeit gehen
Am 14. Juni ist Frauenstreik. Für diesen Tag hat die Gewerkschaft des Bundes (PVB) einige Forderungen notiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 14. Juni heisst es in der Schweiz: Frauenstreik.
- Die Gewerkschaft der Bundesangestellten fordert Streik auf Arbeitszeit.
- Nehmen die Mitarbeiter an bundesinternen Events teil, wird ihnen das auch gewährleistet.
- Für den Streik selber können sie frei nehmen.
Am 14. Juni ist Frauenstreik. Es geht um Lohngleichheit und gläserne Decken. Weibliche Vertretung in den Schweizer Parlamenten und Regierungen.
Um mehr Frauen in Verwaltungsräten und verschiedenen Berufsgattungen. Mit anderen Worten: Um die Gleichberechtigung.
Dazu sollen alle, denen an gleichen Rechten, Chancen und Pflichten etwas liegt, die Arbeit für einen Tag niederlegen. Analog dem ersten grossen Frauenstreik in den Neunziger Jahren.
Mehr Homeoffice dank Frauenstreik
Auch der Personalverband des Bundes (PVB), die Gewerkschaft der Bundesangestellten also, hat Forderungen. Dazu gehören die gesellschaftliche und vor allem finanzielle Aufwertung der Arbeit der Frau. Sprich: Lohngleichheit.
Des weiteren soll mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit aufgewendet werden. Arbeit auf dem Arbeitsweg soll als solche angerechnet werden, Home-Office eine Option sein. Zudem fordert der PVB besseres Verhalten bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Diese Forderungen sollen die Bundesangestellten am Frauenstreiktag lautstark vertreten. Dazu hat die Gewerkschaft weitere Forderungen aufgestellt. «Der PVB hat den Frauenstreik bereits mit Bundepräsident Maurer thematisiert und gefordert, dass alle Frauen und Männer die am 14. Juni an Streikaktionen teilnehmen wollen, dies unbehelligt tun können.»
Ueli Maurer zeigt sich wohlwollend
Wer an amtsinternen Aktionen teilnehme, solle dies zudem auf Arbeitszeit tun dürfen. Maurer habe diese Forderungen wohlwollend entgegen genommen.
Doch warum sollen Bundesangestellte auf Arbeitszeit streiken dürfen? Schiesst das nicht grandios am Ziel eines Streiks vorbei?
«Nein», sagt Barbara Gysi, SP-Nationalrätin und Präsidentin des PVB. Zwar sei ein Streik eine Arbeitsniederlegung. «Aber wir wissen, dass unsere Mitglieder, also die Mitarbeitenden des Bundes, sehr loyal sind und kaum ungeordnet die Arbeit niederlegen.»
Die Forderung des PVB an den Bund sei «als Zeichen der Anerkennung der Forderungen» des Streiks zu werten. Zudem haben Bundesangestellte schlicht das Recht, zu streiken. Der PVB sei der Ansicht, «wenn ausgestempelt werden muss, dann ist es einfach eine Aktion wie jede andere auch».
Bund will keinen Streik auf Arbeitszeit
Beim Eidgenössischen Finanzdepartement sieht man das allerdings etwas anders. «Die Teilnahme an der Kundgebung gilt nicht als Arbeitszeit», erklärt Kommunikations-Chef Anand Jagtap. Die Verwaltungseinheiten würden Streik-Anfragen der Mitarbeitenden aber wohlwollend behandeln und ihnen gerne für die Kundgebung frei geben. Doch «Dabei gehen die betrieblichen Bedürfnisse vor.»
Anders sieht es aus, wenn Mitarbeitende an intern organisierten Veranstaltungen zum Frauenstreik teilnehmen. Dann «kann ihnen seitens der Verwaltungseinheit die Teilnahme als Arbeitszeit angerechnet werden». Damit wäre zumindest eine Forderung des PVB erfüllt.