Acht von zehn Angeklagten im An Nur Prozess schuldig gesprochen

Das Bezirksgericht Winterthur ZH fällte heute Dienstag das Urteil im An'Nur-Prozess. Acht von zehn Personen wurden schuldig gesprochen.

Spreitenbach tot schwer verletzt
Die Polizei im Einsatz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Dienstag fällte das Bezirksgericht Winterthur ZH sein Urteil im An'Nur-Prozess.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte für neun Beschuldigten 30 bis 36 Monate Gefängnis.
  • Acht von den zehn Angeklagten wurden schuldig gesprochen, zwei des Landes verwiesen.

Zehn Moscheegänger, darunter der ehemalige Imam sowie der frühere Vereinspräsident, standen heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung, Entführung, Drohung sowie Tätlichkeiten und Beschimpfung. Sie sollen am 22. November 2016 in der berüchtigten An'Nur-Moschee zwei Gläubige als Spitzel verdächtigt, festgehalten und gepeinigt haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte für neun der zehn Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 30 und 36 Monaten. Im zehnten Fall ist das Jugendgericht zuständig, da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Die Verteidigung forderte dagegen Freisprüche für ihre Mandanten.

An'Nur-Moschee
Ein vermummter Mann läuft anlässlich des An'Nur-Prozesses in das Winterthurer Bezirksgericht. (Archivbild) - Keystone

Das Bezirksgericht Winterthur hat acht der zehn beschuldigten Mitglieder der ehemaligen An'Nur-Moschee verurteilt. Das Gericht blieb damit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die acht jungen Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren sowie ein 52-jähriger Imam und ein 47-jähriger An'Nur-Präsident hatten demnach zwei Männer, die in ihren Augen «Spitzel» waren, verprügelt und bedroht. Sie waren überzeugt, dass die «Verräter» einem Journalisten Film- und Fotoaufnahmen aus der An'Nur-Moschee verkauft hatten.

Die Beschuldigten und deren Verteidiger hatten anfangs Oktober am mehrtägigen Prozess vorgebracht, dass es in der Moschee zu keinem Angriff gekommen sei. Sie hätten die beiden «Spitzel» bloss zur Rede stellen wollen. Vereinzelte Beschuldigte gaben an, sie zumindest angespuckt und beleidigt zu haben. Zu Gewalt sei es aber nicht gekommen. Staatsanwaltschaft und Medien hätten die Vorfälle aufgebauscht, um Stimmung gegen Muslime zu machen.

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