Ein wegen einer Tötung 2021 angeklagter Mann, hat am Berner Obergericht seine Schuld eingestanden. Er wolle reinen Tisch machen, sagte der Angeklagte.
Berner Obergericht
Ein Angeklagter hat am Berner Obergericht die Tötung einer Frau zugegeben. Er habe sie nach einem Streit getötet, gab er an. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im August 2021 ist es in Ostermundigen BE zu einem Tötungsdelikt gekommen.
  • Nun steht ein Mann in Bern vor Gericht – und ist geständig.
  • Vieles an der Tat bleibt jedoch weiterhin unklar.
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In einem Mordprozess wegen einer Tötung 2021 hat der Angeklagte am Donnerstag gestanden, sein Opfer getötet zu haben. Er wolle reinen Tisch machen, sagte der Mann unter Tränen vor dem Berner Obergericht. Doch in der Befragung durch das Gericht blieb weiterhin vieles vage und widersprüchlich.

Die Vorsitzende der Strafkammer ermahnte den Mann mehrfach eindringlich, nun, wie angekündigt, die Wahrheit zu sagen.

Nach Streit getötet

Der Angeklagte gab zu, die Frau, mit der er zuvor eine kurze Beziehung hatte, im August 2021 getroffen zu haben. In ihrer Wohnung in Ostermundigen BE sei es zu Sex gekommen. Die Bekannte habe mitbekommen, dass er auch andere Frauenbekanntschaften habe und so sei es zum Streit gekommen.

Er habe die Kontrolle verloren, räumte der Mann ein. Er habe mit einer Flasche seinem Opfer auf den Kopf geschlagen. Die am Boden liegende Frau habe er mit nur einer Hand am Hals gewürgt. Wie die anderen Verletzungen an Hals und Gesicht des Opfers entstanden sind, könne er sich nicht erklären.

Entwendete dem Opfer Geld und einen Laptop

Irgendwann habe sich die Frau nicht mehr bewegt. Er habe angenommen, sie sei tot. Widersprüchliches gab der Mann auch zu Protokoll. So bleibt nach wie vor unklar, warum er seinem Opfer nach ihrem Tod Geld entwendet hatte.

Ausserdem hatte er seinem 20-jährigen Opfer den Laptop gestohlen. Mit dem Geld des Opfers beglich der Angeklagten Schulden bei Bekannten und ging auf Einkaufstour.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sein Opfer wegen Geld und einem Laptop, den er benötigte, umgebracht zu haben. Der Angeklagte war in chronischen Geldnöten. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verlustscheine auf ihn ausgestellt.

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