Doch keine Landesverweisung für Bieler Laienprediger Abu Ramadan
Abu Ramadan, ehemaliger Laienprediger aus Biel, darf in der Schweiz bleiben. Das hat das Berner Obergericht in zweiter Instanz entschieden.
Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Berner Obergericht am Freitag in zweiter Instanz entschieden.
Das Gericht sprach den 70-jährigen Libyer zwar des mehrfachen Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Eine Landverweisung, wie sie die Vorinstanz ausgesprochen hatte, sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.