Angeklagter soll Schweizer Waffen für die 'Ndrangheta besorgt haben

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Im Bundesstrafgericht läuft ein Prozess gegen einen Mann, der Schweizer Waffen an die italienische Mafia geliefert haben soll.

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Sturmgewehre werden nach der Abgabe eingelagert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein in Italien verurteilter Mann sagte per Video-Konferenz am Bundesstrafgericht aus.
  • Er bestätigte einzelne Punkte der Anklageschrift gegen einen 61-Jährigen.

Das Bundesstrafgericht hat heute Dienstag ein Mitglied der kalabresischen 'Ndrangheta per Video-Konferenz als Zeugen befragt. Der Mann machte Angaben zur Rolle des vor dem Bundesstrafgericht stehenden Angeklagten.

Der Zeuge bestätigte einzelne Punkte der Anklageschrift, nicht aber die Mitgliedschaft des Angeklagten bei der 'Ndrangheta. Der aus Kalabrien zugeschaltete Mann sass während der Befragung in einem kalabresischen Gerichtssaal. Gefilmt wurde er nur von hinten. Der Mann verbüsst derzeit eine lange Freiheitsstrafe.

Er bestätigte, dass der Angeklagte mit den grossen, historischen Familien der 'Ndrangheta gross geworden sei - allerdings ohne selbst Mitglied der Mafia zu sein. Der Angeklagte habe früher Nachtclubs und Spielsalons besessen.

Freund des Angeklagten

Der Zeuge ist ein Freund und Landsmann des Angeklagten. Er bestätigte, dass dieser auf Anfrage der lombardischen 'Ndrangheta hin mehrmals illegal Waffen in der Schweiz gekauft habe. Der Angeklagte habe einen Teil davon dann selbst nach Kalabrien transportiert.

«Die Waffen hat er demontiert und in jenem Wagen versteckt, den er jeweils für diese Transporte verwendete», sagte der Zeuge. Es habe immer eine Strategie für den Transport von Waffen aus der Schweiz nach Italien gegeben, präzisierte der Mann.

Er bestätigte ausserdem, dass der Angeklagte für die Bewachung von Hanffeldern im Kanton Bern Unterstützung der Mafia hatte und Drogenhandel betrieb.

Der 61-jährige Angeklagte hatte ausdrücklich gefordert, dass der Prozess auf Italienisch geführt wird, weil er keine andere Sprache beherrsche. Er muss sich vor dem Bundesstrafgericht nicht nur wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation, sondern auch für Hehlerei und weitere Delikte verantworten.

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