Im Prozess gegen zwei mutmassliche Bombenleger hat die Bundesanwaltschaft jeweils mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Männer bestreiten die Vorwürfe.
Dicker Mann mit Handschellen
Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die mutmasslichen Täter. (Symbolbild) - keystone

Die Bundesanwaltschaft hat für die mutmasslichen Basler Bombenleger eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für den älteren und zehn Jahren für den jüngeren Mann beantragt. Sie sollen Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier einen Anschlag auf ein Privathaus verübt haben. Beide bestreiten die Tat.

Keine Beweise gegen Angeklagte?

Die Angeklagten machten am Mittwoch von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Damit blieben sie ihrer bereits während der Strafuntersuchung verfolgten Linie treu, wie aus den Ausführungen der Bundesanwaltschaft (BA) hervor ging. Der Verteidiger des fast 28-jährigen Mannes, für den die BA eine Freiheitsstrafe von acht Jahren forderte, beantragte einen Freispruch – ebenso die Verteidigerin des 25-Jährigen.

Ihr Mandant sagte in einem Statement zu Beginn der Verhandlung, er sei unschuldig und bestreite alle Vorwürfe. Die Anwältin betonte, auf dem Video einer Überwachungskamera, die die Explosion im Bruderholz aufgezeichnet hatte, sei ihr Mandant nicht zu erkennen. Auch seien am Tatort keinerlei Spuren gefunden worden, die auf ihn schliessen liessen.

170'000 Franken Sachschaden

Die Bundesanwaltschaft hat die beiden Männer wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung, versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf vorsätzliche Tötung, Mord und schwere Körperverletzung angeklagt.

Ende März 2022 sollen sie einen selbst gebauten Sprengsatz an einem Privathaus im Basler Quartier Bruderholz zur Explosion gebracht haben. Dabei entstand eine Druckwelle und ein Feuerball. Brandmittel und Teile des Sprengsatzes wurden mehrere Meter weggeschleudert. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Sachschaden am Haus und im Garten von total rund 170'000 Franken.

Absperrband Polizei Strasse
Der Anschlag verursachte Schäden von rund 170'000 Franken. (Symbolbild) - keystone

Der Anschlag sollte laut BA zur Einschüchterung dienen, um anschliessend Geld beziehungsweise Bitcoins von mindestens 1 Million Franken zu erpressen. Zur geplanten Erpressung sei es nicht gekommen, weil der 25-Jährige aus Angst vor Entdeckung nach Sizilien gereist sei.

Die Polizei tappte nach dem Anschlag zunächst im Dunkeln. Als die beiden Angeklagten im Juni 2022 für den Kauf von hoch potentem Plastiksprengstoff C4 nach Stuttgart reisten, wurden sie von der Bundeskriminalpolizei festgenommen.

Angeklagte planten weitere Anschläge

Beim vermeintlichen Sprengstoff-Verkäufer handelte es sich um einen Ermittler. Dieser übergab den Schweizern Attrappen und erhielt dafür die zuvor vereinbarten 2000 Euro. Der Sprengstoff sollte laut BA für vier weitere Anschläge genutzt werden. Nach der Festnahme der Angeklagten, führten die Schweizer Behörden Hausdurchsuchungen in ihren Wohnungen durch.

Erst die Überwachung der Handys nach der kurzzeitigen Freilassung der beiden im Dezember 2022 und die Auswertung von danach sichergestellten elektronischen Datenträgern und Mobiltelefonen zeigte, dass Aussagen, Nachrichten und Suchverläufe im Internet mit den Fakten übereinstimmten.

Zu wenig Intellekt für Anschlag?

Der Verteidiger des 28-Jährigen führte aus, sein Mandant sei aufgrund seiner Persönlichkeit und seines Intellekts gar nicht in der Lage, einen ausgeklügelten Plan auszuhecken und durchzuführen.

Die Anwältin des 25-Jährigen versuchte die in den abgehörten Gesprächen gemachten Aussagen des Mitangeklagten zu relativieren. Dieser sei als Schwätzer bekannt gewesen. Das Urteil wird am 27. November um 14:30 Uhr eröffnet. (Fall SK.2023.33)

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftSachschadenSprengstoffExplosionAnschlagInternetAngstMordHaft