Anklage gegen zwei Schweizer wegen IS-Unterstützung

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Zwei Schweizer Staatsangehörige sollen die verbotene terroristische Gruppierung IS unterstützt haben. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - Keystone

Die Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Schweizer Staatsangehörige im Alter von 22 und 28 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Sie wirft ihnen vor, die verbotene terroristische Gruppierung «Islamischer Staat» unterstützt zu haben.

Beide Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich sind bereits wegen Unterstützung des Islamischen Staats (IS) vorbestraft, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mitteilte. Die BA führte ab Dezember 2021 ein Strafverfahren durch. Sie hat die beiden beschuldigten Personen nun wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation, Beteiligung an einer terroristischen Organisation und mehrfachen Besitzes verbotener Gewaltdarstellungen angeklagt.

Dem heute 22-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, den IS von April 2020 bis Dezember 2021 unterstützt zu haben. Er soll gemäss Anklageschrift weitere Unterstützungshandlungen für den IS vorgenommen haben, namentlich das Betreiben eines IS-Propagandakanals auf Telegram. Er habe zudem Spenden zugunsten des IS angenommen und weitergeleitet und habe zusammen mit einer weiteren Person eine Reise zum IS nach Syrien geplant. Im relevanten Tatzeitraum war er bereits volljährig.

Die BA wirft ihm weiter vor, spätestens ab Anfang Dezember 2021 Mitglied des IS gewesen zu sein. Dann soll er versucht haben, via die Türkei nach Syrien zu reisen, um sich dort als Kämpfer dem IS anzuschliessen. Von den türkischen Behörden wurde er allerdings an der Weiterreise gehindert und in die Schweiz zurückgeschickt.

Nach dem gescheiterten Ausreiseversuch soll er sich ab Januar 2022 intensiv mit der Herstellung, Übersetzung, Koordination und Verbreitung von IS-Propaganda befasst haben, dies gemeinsam mit dem 28-jährigen Mitbeschuldigten sowie zwei in Deutschland wohnhaften Männern. Gegen Letztere werde in Deutschland ein Strafverfahren geführt.

Beschuldigte befanden sich nach Verhaftung 2022 in Untersuchungshaft

Ab März 2022 sollen sich die beiden Schweizer gemeinsam mit den Männern aus Deutschland in die offiziellen Propagandastrukturen des IS eingegliedert haben. Gemeinsam hätten sie eine eigene IS-Medienagentur zur Herstellung von deutschsprachigen IS-Propagandamaterialien gegründet. Sie sollen auch ab Januar 2022 bis zu ihrer Verhaftung im Juni 2022 ihre Reise nach Syrien zum IS geplant haben.

Den beiden werde auch der Vorwurf gemacht, gemeinsam mit einem zum Tatzeitpunkt minderjährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen den IS mittels Kryptowährungstransaktionen zum damaligen Gegenwert von 12'940 Franken finanziert zu haben. Gegen den Minderjährigen führt die Jugendanwaltschaft Winterthur ein separates Strafverfahren.

Der heute 28-Jährige war bis im Januar 2022 Beschuldigter in einem Strafverfahren der BA. Er wurde laut Mitteilung damals verdächtigt, am Attentat in Wien vom 2. November 2020 beteiligt gewesen zu sein, zu dem sich der IS bekannte. Er verbrachte rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Hinsichtlich des Attentats wurde das Verfahren im Januar 2022 eingestellt. Der Beschuldigte wurde allerdings per Strafbefehl für die Verbreitung von IS-Propaganda verurteilt.

Die beiden Beschuldigten befanden sich nach ihrer Verhaftung im Juni 2022 in Untersuchungshaft. Der 22-Jährige ist laut Mitteilung im Mai 2024 unter Ersatzmassnahmen entlassen worden, diese dauern bis heute an. Der 28-Jährige befand sich von August 2023 bis im September 2024 im vorzeitigen Strafvollzug und bis zur Anklageerhebung wieder in Untersuchungshaft. Für ihn wurde ab der Anklageerhebung Sicherheitshaft angeordnet.

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