Anklageschrift: Vierfachmörder hatte sich weitere Opfer ausgesucht
Mit der von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten 20-seitigen Anklageschrift gegen den Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N., werden neue Details über den Fall bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stawa Lenzburg AG hat heute die Anklageschrift gegen den Vierfachmörder aus Rupperswil AG veröffentlicht.
- Der Vierfachmörder hat seine Tat mit seinem Handy filmisch festgehalten.
- Thomas N. hatte kurz nach seiner Tat weitere Opfer ausgesucht.
- Thomas N. gab sich als Schulpsychologe aus, um sich Zutritt zum Haus der Opfer zu verschaffen.
Am Montag – einem Tag vor dem Prozess-Beginn – hat die Staatsanwaltschaft die Angklageschrift gegen den Vierfachmörder Thomas N. verurteilt. Neue Details über den Fall erschrecken die Öffentlichkeit.
Weitergelebt, als wäre nichts gewesen
Thomas N. hatte weitere Verbrechen geplant
Nach dem
Gewaltverbrechen war der Mann nach Hause gegangen. Er wohnte bei seiner Mutter
in der Nähe des Tatorts in Rupperswil. Während die Feuerwehr versuchte, den
Brand zu löschen, duschte er. Im Laufe des Nachmittags machte er mit seiner
Mutter einen Spaziergang mit seinen zwei Husky-Hunden. Am Abend ging er mit zwei
Kollegen nach Zürich in den Ausgang.
Das Geld, welches
die Frau an zwei Bancomaten abgehoben hatte, verwendete er für das Nachtessen
in Zürich am Tag des Verbrechens, für Tierarztrechnungen und für
Krankenkassenprämien. Zudem finanzierte er seiner Mutter zum 60. Geburtstag
eine Reise nach Paris.
Der Vierfachmörder begann bereits kurz nach seiner grausamen Tat in Rupperswil AG mit der Planung weiterer Verbrechen. Dabei suchte er im Internet nach Buben, die seinem jüngsten Opfer von Rupperswil glichen. In einem Notizbuch legte Thomas N. die Bilder von elf Knaben – alle im Alter zwischen 11 und 15 Jahren – ab. Einen Buben und seine Familie hatte er offenbar bereits mehrfach beschattet. Akribisch hat Thomas N. über den Tagesablauf der Familie Tagebuch, steht in der Anklageschrift.
Täter stellte pornographisches Material her
N. hat seine Tat gefilmt
Die Aufnahmen der
sexuellen Handlungen seien für die Zukunft gedacht gewesen. Wie aus der
Anklageschrift weiter hervorgeht, schaute sich der Schweizer diese immer wieder
an - letztmals am 6. Mai 2016. Sechs Tage später wurde er in Aarau verhaftet,
146 Tage nach dem Gewaltverbrechen.
Thomas N. hat weitere vorsätzlich pornografische Ton- oder
Bildaufnahmen, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum
Inhalt haben, hergestellt.
Wie
der Anklageschrift zu entnehmen ist, hat Thomas N. die sexuellen Handlungen,
die er an seinem jüngsten Opfer vorgenommen hat, filmisch mit seinem Handy festgehalten.
Mit zuvor gekauften «Sexspielzeugen» missbrauchte er den
Jugendlichen mehrfach.
Der Angeklagte
hatte schon länger einen Blick auf den 13-jährigen Sohn der Opferfamilie
geworfen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der
Beschuldigte habe seit vielen Jahren um seine pädophile Veranlagung gewusst.
Mörder gab sich als Psychologe aus
Der Vierfachmörder hat nicht nur Falschaussagen zu einem Medizin-Studium gemacht, sondern auch vorgegeben, an der Universität Luzern einen «Bachelor of Science ULU» erworben zu haben. Auch in der Anklageschrift zu lesen ist, dass sich N. als Schulpsychologe ausgegeben hat, um sich Zutritt ins Haus der Opferfamilie zu verschaffen.