An'Nur-Moschee-Gänger stehen ab Montag vor Zürcher Obergericht
2018 verurteilte das Bezirksgericht Winterthur sieben Besucher der An'Nur-Moschee wegen Freiheitsberaubung. Nun kommt der Fall vor das Zürcher Obergericht.
Das Wichtigste in Kürze
- 2016 hielten Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee zwei Männer fest und drohten ihnen.
- Das Bezirksgericht Winterthur sprach dafür bedingte Geld- und Freiheitsstrafen aus.
- Nun stehen neun der Beteiligten ab Montag vor dem Zürcher Obergericht.
Neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur stehen ab Montag vor dem Zürcher Obergericht. Ihnen wird unter anderem Freiheitsberaubung vorgeworfen, weil sie im November 2016 zwei angebliche «Verräter» im Moschee-Büro festhielten und drangsalierten.
Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss nicht vor Gericht erscheinen. Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.
Angespannte Stimmung vor Vorfall
Die Stimmung unter den Besuchern der Moschee war in den Tagen und Wochen vor dem Vorfall angespannt: Der Vorbeter soll in einer Predigt zum Mord an «ungläubigen Muslimen» aufgerufen haben. Die Polizei führte deshalb in der Moschee eine Razzia durch.
Die Männer, die ab Montag vor Gericht stehen, warfen zwei anderen Moscheebesuchern vor, «Verräter und Spione» zu sein. Sie hätten angeblich den Medien interne Informationen gesteckt.
Im Moschee-Büro wollten sie diese zur Rede stellen – dabei kam es gemäss den Anklageschriften zu Drohungen und Schlägen. Erst die von einem der beiden drangsalierten Männern alarmierte Polizei setzte dem Treiben ein Ende.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte im Jahr 2018 sieben beteiligte Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren. Es sprach für Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung bedingte Freiheitsstrafen zwischen 6 bis 18 Monaten sowie bedingte Geldstrafen aus. Zwei Männer – ein Mazedonier und ein Afghane – sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.
Der Imam, der später dazu stiess, wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft. Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.
Mildere Urteile als gefordert
Die Urteile sind damit wesentlich milder ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte teilbedingte Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis drei Jahren gefordert. Die Verteidiger forderten Freisprüche.
Das Zürcher Obergericht hat für die Verhandlung fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden.