An'Nur-Prozess Zürich: Freisprüche und bedingte Strafen verhängt
Im Fall der An'Nur-Moschee hat das Zürcher Obergericht ein Urteil gefällt. Es sprach teilweise Freisprüche sowie bedingte Geld- und Freiheitsstrafen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall der Bedrohung von Mescheebesuchern wurde ein Urteil gefällt.
- Das Zürcher Obergericht sprach Freisprüche sowie bedingte Geld- und Freiheitsstrafen aus.
- Zehn Besucher der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee standen vor Gericht.
Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch das Urteil im Fall der zehn Besucher der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee in Winterthur verkündet: Es sprach teilweise Freisprüche sowie bedingte Geld- und Freiheitsstrafen aus. Auf Landesverweise verzichtete das Gericht.
Die Männer hatten laut Anklage am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen. Einem der Besucher soll zudem eine Zehnernote in den Rachen gestopft worden sein, die er schlucken musste.
Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er musste nicht vor Gericht erscheinen. Die Staatsanwältin hatte die Beschuldigten vor Obergericht als «aggressiven Mob» bezeichnet. Die Männer bestritten ihre Schuld.
Die Urteile des Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig.